News 13.12.2013, 08:59 Uhr

Die Porno-Streamer schlagen zurück

Tausende deutsche Nutzer eines Porno-Streaming-Portals wurden von Anwälten abgemahnt. Nun erfolgt eine Gegenklage der Porno-Streamer.
Der gewaltige Markt im Internet rund ums Porno-Business boomt. Dass sich von diesem Kuchen deutsche Anwälte mit erträglichen Abmahngeschäften ein Stück abschneiden wollen, zeigt ein jüngster Fall: Tausende deutsche Besucher des Porno-Streaming-Portals Redtube bekamen vor Weihnachten Post von Anwälten, weil angeblich durchs «Schauen» der Streaming-Inhalte Urheberrechte verletzt wurden. Laut deutschen Medien sei eine Regensburger Anwaltskanzlei namens U+C im Auftrag der Schweizer Firma «The Archive AG» aus Bassersdorf ZH aktiv geworden, weil The Archive AG die Rechte an den Erotikstreifen inne hat.

Weitere Abmahnwellen nicht auszuschliessen

Der deutschen Anwaltskanzlei U+C lägen, wie die deutsche Tagesschau berichtet, Adressen von Kunden verschiedenster Internet-Provider vor. Es könnten weitere Abmahnwellen folgen, da erst eine Hauptwelle an Kunden der deutschen Telekom gegangen ist. Die bis jetzt betroffenen Nutzer wurden aufgefordert, 250 Euro Schadenersatz zu zahlen. Vermutet wird, dass IT-Spezialisten im Auftrag der Anwälte über Werbebanner einen Trojaner eingeschleust haben, um die IP-Adressen der Pornokonsumenten zu tracken.

Ein Download-Portal, das keines ist

Da Weihnachten kurz bevorsteht, könnten viele Nutzer die 250 Euro mit dem hartverdienten Weihnachtsgeld stillweigend zahlen. Der Schuss könnte aber auch gewaltig nach hinten losgehen: Nun schlagen die Redtube-Nutzer zurück und verklagen die Anwälte, wie Focus.de berichtet. Hauptverantwortlich für die Abmahnwelle sei ein Anwalt vom Kölner Landgericht, der anscheinend an die Telekom Anträge zur Herausgabe der Nutzerdaten gestellt habe. Die Formulierungen des Antrags an das Kölner Landgericht waren mit derart geschickten Worten gestrickt, dass Richter davon ausgingen, es handle sich um eine Download-Plattform. Mehrere Hundert Betroffene haben sich inzwischen gemäss Bericht auf Welt.de vereinigt und reichen Anzeige wegen Verstosses gegen das Datenschutzgesetz ein.

Die Piratenpartei Aargau zeigt sich besorgt

Brisant an der Geschichte: Wie ist die Erhebung von IP-Adressen durch diesen Trojaner und somit die Zusammenführung der ermittelten Personendaten mit dem Schweizerischen Datenschutz vereinbar? Mit dieser Frage wendet sich aktuell Dominic Zschokke, ein Vorstandsmitglied der Aargauer Piratenpartei an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeits-Beauftragten des EDÖB. Auch wir warten gespannt auf eine Antwort.

Autor(in) Simon Gröflin



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