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28.06.2005, 09:45 Uhr
Schwere Niederlage für P2P-Anbieter
Das Oberste Gericht in den USA hat entschieden, dass die Tauschbörsen Grokster und Streamcast (Morpheus) für illegale Handlungen ihrer Anwender haftbar seien.
Das Oberste Gericht in den USA hat entschieden, dass unter Umständen die Betreiber von Tauschbörsen für illegale Handlungen ihrer Anwender haftbar gemacht werden können. Diese Entscheidung im Fall Grokster gegen MGM ist ein Sieg für die Industrie. Über die eigentliche Klage muss nun ein untergeordnetes Gericht entscheiden.
Anwälte der MPAA und der RIAA vertraten vor Gericht den Standpunkt, dass die P2P-Software von Grokster und Streamcast (Morpheus) in erster Linie dafür erstellt wurde, Anwender zu ermuntern, urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik oder Filme zu tauschen. Die Verteidigung führte ins Feld, die Innovationskraft der Technologiefirmen würde gebremst, wären sie für das Fehlverhalten ihrer Kunden verantwortlich.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und gab den Klägern Recht. Beide Unternehmen seien sich bewusst, dass die Software in erster Linie für illegale Tätigkeiten genutzt werde, so das Gericht.
Zudem fand das Gericht Beweise, dass beim Erscheinen der Software die Hersteller ihre Kunden aktiv zum Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte ermunterten. Das Urteil bedeutet deshalb noch lange nicht das Ende von P2P. Es bezieht sich bloss auf Grokster und Streamcast.
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