News 29.03.2018, 08:29 Uhr

Neue Verordnung ermöglicht EU-weiten Zugriff auf Streaming-Abos

Ab dem 1. April können Streaming-Dienste wie Netflix oder Spotify überall in der EU genutzt werden. Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff häufig verwehrt.
Verbraucher können auf ihre Online-Abos für Musik, Filme oder Sport künftig auch im Urlaub zugreifen. Am Ostersonntag, dem 1. April, tritt die neue EU-Verordnung zur «grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Bezahlinhalten» (Portabilitätsverordnung) in Kraft. Demnach müssen Anbieter kostenpflichtiger Streaming-Abos wie Netflix, SkyGo, Amazon Prime oder Spotify ihren Kunden auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren.
Die zuständige EU-Kommissarin Marija Gabriel sprach in Brüssel von einer «virtuellen Erweiterung» des Reisegepäcks. Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff häufig wegen fehlender Lizenzen für das Ausland verwehrt.

Grenzen der Verordnung

Ein paar Wermutstropfen gibt es dennoch: Anbieter kostenloser Inhalte fallen nicht unter die neue Regel. Damit sind also auch Livestreams und Mediatheken von TV-Sendern zu grossen Teilen nicht betroffen – sie können sich der Neuregelung aber anschliessen.
Zudem gilt die Portabilitätsverordnung nur für vorübergehende Aufenthalte. Das heisst, auf Reisen müssen Kunden die Leistungen im gleichen Umfang nutzen können. Wer jedoch dauerhaft in einem anderen EU-Land lebt, muss ein Abonnement im entsprechenden Land abschliessen. Die Dienstanbieter dürfen im Zweifelsfall den Wohnort überprüfen, etwa über Ausweisdokumente oder die IP-Adresse eines Nutzers.



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