Deutschland 12.02.2021, 08:00 Uhr

Update-Pflicht für digitale Geräte wie Smart-TV

Ein Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht vor, dass Geräte wie Smart-TVs oder Smartwatches einer Aktualisierungsverpflichtung unterstehen sollen.
(Quelle: Paolo De Gasperis/Shutterstock)
Geräte mit digitalen Elementen wie etwa Smart-TVs oder intelligente Armbanduhren sollen künftig einer Aktualisierungsverpflichtung unterstehen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hervor, der nun vom Kabinett beschlossen wurde. Der Entwurf benötigt noch die Zustimmung des Bundestags.
Digitale Elemente sind zum Beispiel bestimmte Apps oder eine Cloud-Anbindung, die für die Nutzung des Gerätes oder bestimmter Funktionen benötigt werden. Mit der sogenannten Update-Pflicht sollen Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit langfristig gewährleistet bleiben. «Wer hochpreisige digitale Produkte erwirbt, darf zu Recht erwarten, dass diese auch lange nach dem Kauf problemlos und ohne Sicherheitslücken funktionieren», sagte Lambrecht.
Darüber hinaus sollen Verbraucherinnen und Verbraucher rechtlich besser gestellt werden, falls an einem gekauften Produkt ein Schaden auftritt. «Tritt nach dem Kauf einer Sache ein Mangel auf, so wird künftig ein Jahr statt bisher sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt», sagte Lambrecht. Das Ministerium hatte bereits im vergangenen Dezember einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht.



Kommentare
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karnickel
13.02.2021
Dieser Artikel wurde aus Deutschland übernommen und hat in der Schweiz keine Relevanz.

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gucky62
13.02.2021
Solange daraus nicht auch noch die Update-Pflicht für den Besitzer resultiert. Was hier aber grundsätzlich fehlt ist eine verbindlichen Pflicht zur Bereitstellung von Updates für mind. x Jahre Sagen wir mal mindestens 5 bis 10 Jahre, je nach Produktkategorie. Smartphone mind 5 Jahre, TV eher gegen 10 Jahre. Halt über die normale Lebensdauer dieser Produkte. Aber wie schon kommuniziert wurde für CH völlig irrelevant. Der Artikel verfehlt etwas das Zielpublikum. In CH gilt Garantie = Gewährleitung von 2 Jahren. Ohne Beweispflicht nach 6 Monaten wie in DE. Gruss Daniel