News 13.10.2000, 13:15 Uhr

Co-Shopping verboten

Das Landgericht Köln hat dem Onlineshop Primus-Online verboten, in Zukunft Mengenrabatte für Gemeinschaftskäufe im Internet zu geben.
Bei Zuwiderhandlung droht dem Kölner Unternehmen eine Busse von bis zu 500000 Mark. Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Bei dem beanstandeten Preismodell ist der Preis für eine angebotene Ware an die Zahl von Käufern gekoppelt. Je mehr Interessenten sich für eine Ware finden, desto weniger müssen sie zahlen. Der Mengenrabatt wird also an die Käufer weitergeben. Das Gericht entschied, dass dieses Preismodell als "übertriebenes Anlocken" unlauteren Wettbewerb darstelle. Primus-Online will gegen das Urteil Berufung einlegen.


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