Downloads
30.06.2008, 07:16 Uhr
«Illegale» Downloads müssen weg
Neuerungen im Schweizerischen Urheberrecht haben PCtipp gezwungen, Tools, welche Zugangs- und Kopiersperren umgehen - sowie entsprechende Anleitungen aus dem Download-Bereich zu entfernen.
Die Anti-Tool-Bestimmung von Art. 39a des Urheberrechtsgesetzes sieht im Grundsatz vor, dass wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen. Die vorsätzliche Umgehung wird bestraft. Das Umgehungsverbot kann jedoch nicht gegenüber denjenigen Personen geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen (insb. zur Erstellung einer Privat- oder Sicherungskopie). Handlungen wie das Bewerben, Verbreiten oder das Anbieten von Umgehungstools werden jedoch unter Strafe gestellt.
Was gilt für den Nutzer?
» Sie machen sich nicht strafbar, falls Sie Kopiersperren und Zugangskontrollen ausschliesslich zur Erstellung einer Privat- oder Sicherungskopie umgehen.
» Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie Umgehungstools herunterladen und zu Privatzwecken besitzen.
» Sie machen sich strafbar, wenn Sie die Tools zu Erwerbszwecken besitzen.
» Sie machen sich strafbar, wenn Sie in unserem Forum auf illegale Tools hinweisen oder darauf verlinken.
» Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie Umgehungstools herunterladen und zu Privatzwecken besitzen.
» Sie machen sich strafbar, wenn Sie die Tools zu Erwerbszwecken besitzen.
» Sie machen sich strafbar, wenn Sie in unserem Forum auf illegale Tools hinweisen oder darauf verlinken.
Was gilt für PCtipp?
» Wir machen uns strafbar und sind zivilrechtlich haftbar, wenn wir Tools und Anleitungen, deren Hauptzweck die Umgehung wirksamer technischer Schutzmassnahmen darstellt, in unserem Archiv zum Download anbieten.
» Wir machen uns strafbar, wenn wir redaktionell über den Einsatz solcher Tools berichten oder auf unserer Website zu entsprechende Quellen verweisen.
» Wir machen uns strafbar, wenn wir redaktionell über den Einsatz solcher Tools berichten oder auf unserer Website zu entsprechende Quellen verweisen.
Die Regelung führt zu einem Paradoxum
Der Erwerb und Besitz von Umgehungstools ohne Erwerbszwecke und die Umgehung der wirksamen technischen Massnahmen zu gesetzlich erlaubten Verwendungen ist gestattet; das Bewerben, Anbieten, Verbreiten der Tools zur rechtlich geduldeten Umgehung jedoch nicht.
Anhand von intern festgelegten Kriterien sowie einer juristischen Beratung hat PCtipp bereits 70 Tools aus der Datenbank gelöscht. Falls Sie in unserem Download-Bereich auf Tools und Anleitungen stossen, die Ihrer Ansicht nach gegen Art. 39a verstossen, bitten wir Sie, uns dies an diese Mailadresse mitzuteilen: downloads@pctipp.ch. Wir werden diese Tools und Anleitungen erneut auf deren Rechtmässigkeit nach Schweizerischem Recht prüfen.
Besten Dank für Ihr Verständnis!
30.06.2008
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