News 05.06.2009, 09:57 Uhr

Urteil: Illegale Filesharer sind Freiwild

Und dieses wurde soeben zum Abschuss freigegeben. Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt der umstrittenen Firma Logistepn die Jagd nach illegalen Filesharern, das Ausspionieren via IP-Adresse und das Weiterleiten an die Urheberrechtsinhaber.
Das Tauziehen zwischen dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und dem Zuger Unternehmen Logistep hat ein Ende. Hanspeter Thür hat den Kampf verloren, denn das von ihm angerufene Bundesverwaltungsgericht hat seine Klage auf Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Dateipiraten zurückgewiesen.
Logistep sucht in Tauschbörsen gezielt nach Filesharern, die ohne Beachtung des Urheberrechts nach Lust und Laune Filme und Musik herumreichen. Das Unternehmen ermittelt die IP-Adresse des Straffälligen und leitet diese an den Urheber, dessen Recht verletzt wurde, weiter. Der Urheber erstattet Anzeige gegen Unbekannt und erfährt über die Akteneinsicht sowohl Name und Adresse des Filesharers. Mit diesen Daten kann der Urheberrechtsinhaber eine privatrechtliche Schadenersatzklage einreichen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist einfach erklärt: Zwar würden die Persönlichkeitsrechte des Filesharers tatsächlich verletzt, jedoch sei die Urheberrechtsverletzung eine schwerwiegendere. Es gäbe zudem keine anderen Methoden, um Raubkopierer ausfindig zu machen.



Kommentare
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coceira
05.06.2009
passt - bananenrepublik die richter sind verdient ...........achja, wenn ich nur downloade bin ich KEIN raubkopierer, also darf blackice nicht auf mich losballern ;-)

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dzs
05.06.2009
War da nicht noch was? 1) Soviel ich weiss, kommt als nächste Instanz noch das Bundesgericht in Frage. Der Datenschützer kann das Urteil noch weiter ziehen. 2) Mit der IP Nummer hat man einmal die IP Nummer. Wer hinter dem PC sass, ist eine andere Frage. Hier kann man sich der bewährten Methode unseres hochgeschätzten Mitbürgers Herrn dipl. Ing Schulte-Wermeling bedienen: Zugang zum PC haben verschiedene Mitglieder der Familie. Jedes Mitglied kann abstreiten, die Dateien heruntergeladen zu haben. Kein Familienmitglied ist gezwungen, ein anderes zu belasten. Es ist ungewöhnlich, dass ein biederer Familienvater auf Rap steht, aber nicht unmöglich. :-D

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maedi100
05.06.2009
... 2) ...Hier kann man sich der bewährten Methode unseres hochgeschätzten Mitbürgers Herrn dipl. Ing Schulte-Wermeling bedienen: Zugang zum PC haben verschiedene Mitglieder der Familie. Jedes Mitglied kann abstreiten, die Dateien heruntergeladen zu haben. Kein Familienmitglied ist gezwungen, ein anderes zu belasten. ... Gute Methode - ich hätte da auch noch eine. Ich habe ja ein offenes W-Lan, wahrscheinlich hat jemand meinen Internetzugang für illegales missbraucht.

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erik.schiegg
05.06.2009
Hui, ist aber schlimm, heutzutage wo Internetradio, WebTV, Librivox, XXX-TVstream und vieles mehr ohne Download verfügbar ist: mit bezahlter Billag ist alles legal und gratos und die Künstler bekommen von der Billag (vielleicht) einen Batzen ab. Die Musikindustrie zieht die Schraube nach dem Boom an, also gewöhnt euch an andere, legale Quellen als Bittorrents&Co. Die Billag ist eine Art Flatrate. Wer träges Gewohnheitstier bleibt, wird Mr. Smith in die Sonnenbrille blicken...

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Masche
05.06.2009
Mein Beitrag hier ist urheberechtlich geschützt. Jeder, der ihn herunter lädt, werde ich sofort verklagen. Merkt Euch das, das Recht ist auf meiner Seite! :cool::cool::cool:

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Oli28
05.06.2009
Gute Methode - ich hätte da auch noch eine. Ich habe ja ein offenes W-Lan, wahrscheinlich hat jemand meinen Internetzugang für illegales missbraucht. Super Methode! Allerdins würd ich deine als sehr schlecht bezeichnen Maedi! Wenn ich über dein offenes WLAN meine Musik, Filme oder noch viel schlimmere Dinge runterladen haftest du! (zumindest hab ich dies so im Kopf - lass mich gerne umstimmen) Grüsse Oli

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BlackIceDefender
06.06.2009
man lese den Titel des Artikels sehr genau: Urteil: Illegale Filesharer sind Freiwild also, wenn ich dann eine gruppe von filesharern mit ner kalaschnikow niedermaehe, kann ich dann sagen: ich hab es im pctipp so gelesen. die seien gemaess einem urteil jetzt freiwild.

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tom_haese
24.06.2009
Wie ist denn dass, wenn ich nicht share, sonder einfach downloade? Ich war der Meinung, dass dies immer noch legal ist... man möge mich eines Besseren belehren Gruss Tom

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Linux Ubuntu
24.06.2009
Es ist nur das downloaden von Filmen und Musik legal. Anderes wie Tools z.B. nicht.

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lehmy
24.06.2009
Also kein Programm wie jetz ein kostenpflichtiges Spiel? Aber können die mir das nachweisen? Ich meine, ich lade nichts up, und angenommen ich würde auf RS gehen?