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05.10.2005, 12:45 Uhr
Keine Geräteabgabe für die Schweiz
Doch keine Mehrbelastung für Schweizer Anwender: Der Ständerat hat sich heute gegen eine Urheberechtsabgabe auf Geräte wie Fotokopierer, Computer, Drucker oder CD-Brenner ausgesprochen.
Für einmal müssen die Verwertungsgesellschaften eine Niederlage einstecken. Der Ständerat hat heute einer vom Nationalrat angenommenen Motion eine Abfuhr erteilt [1]. Sie sah zusätzlich zur aktuellen Vergütung auf Leerdatenträger eine Geräteabgabe vor. Diese forderte, dass Hersteller und Importeure für Geräte wie Fotokopierer, Computer, Drucker oder CD-Brenner Urheberrechtsvergütungen bezahlen müssen. Wie bei den Leerdatenträgern würden diese Mehrpreise aber schlussendlich bei den Endkunden hängen bleiben. Der Ständerat sieht die Geräteabgabe als ungerecht an. Eine solche Vergütung treffe auch jene, die einen Computer nur zum Schreiben und nicht für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken benutzen. Zudem bedeute sie eine Mehrfachbelastung für Firmen und Anwender. Diese müssten bereits für Leerdatenträger Kopierschutzgebühren bezahlen.
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