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06.07.2016, 09:27 Uhr
Facebook: Widersprechen Sie, so viel Sie wollen ...
Alle Jahre wieder kommt der AGB-Widerspruchs-Hoax. Warum Sie den auslassen sollten.
Dieser Tage kursiert er wieder und taucht vermutlich bei vielen in der Timeline auf: der AGB-Widerspruchs-Text. Dort wird zuerst vermeldet, dass Facebook seine Privatsphäreneinstellungen und seine AGB bezüglich den vom User hochgeladenen Inhalten geändert hat.
Die Einleitung verspricht, dass Facebook jene User von den neuen, schlechteren Bedingungen ausnehme, die einen standardisierten Widerspruchstext in ihren Status kopieren. Davon ist nichts wahr. Zunächst liegt die letzte AGB-Änderung bereits anderthalb Jahre zurück, es gibt also nichts (zumindest nichts Neues), worüber man sich aufregen müsste.
Sinnlos: der AGB-Widerspruchstext
Und selbst wenn, ändert ein derartiges Posting (siehe Bild) nichts an den geltenden Richtlinien für Facebook-Nutzer, sie sind rechtlich haltlos. Zum einen hat man bei der Anmeldung beim sozialen Netzwerk bereits sein Einverständnis zu den Geschäftsbedingungen gegeben, denen man nun widersprechen will. Diese sind Grundvoraussetzung dafür, dass man sich überhaupt erst bei Facebook registrieren kann. Das wäre also, als ob man dem Steueramt erklärt, dass man ab sofort keine Abgaben mehr zu zahlen braucht.
Zudem geht aus dem Text gar nicht hervor, auf welche Schrift (die Rede ist vom Strafgesetzbuch) man sich überhaupt bezieht. Da das Hosting des Netzwerks sowieso an verschiedenen Standorten in unterschiedlichen Ländern stattfindet, greifen länderspezifische Gesetze ohnehin nicht.
Was der Urheber dieser Scherzes bezwecken will, ist bis dato unklar. Denn die einzige Möglichkeit, der AGB und der Datensammelwut Facebooks zu entkommen, ist, den Account komplett zu löschen.
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