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28.09.2012, 09:10 Uhr
Datenklau beim Schweizer Geheimdienst
Datenklau beim Nachrichtendienst der Schweiz. Ein langjähriger Informatikmitarbeiter des Bundes hätte beinahe das Ansehen der Schweiz beschädigt, wurde aber gerade noch erwischt.
Alles begann mit einer kurzen Nachricht auf der Webseite des Bundes: Datenmissbrauch im NDB verhindert, war zu lesen. Scheinbar hatte sich in diesem Frühsommer ein Mitarbeiter vertrauliche Daten aneignen wollen, wurde aber dabei erwischt und konnte so keinen Schaden anrichten. Damit hätte die Geschichte enden können.
Doch gestern hat Bundesanwalt Michael Lauber trotzdem vor der Presse Stellung genommen, denn der Fall ist weit mehr als nur eine kurze Nachricht wert. Gemäss der NZZ sagte Lauber, dass es sich «um einen schweren Fall handelt – sowohl, was die Menge als auch den Inhalt der gestohlenen Daten angeht». Der Dieb hätte eine Datenmenge «im Tera-Bereich» geklaut, wird der leitende Staatsanwalt Carlo Bulletti in der NZZ zitiert. Weil die Daten nicht irgendeinem Privatbenutzer, sondern dem Nachrichtendienst der Schweiz entnommen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass deren Inhalt höchste Brisanz hat. Michael Lauber wollte sich nicht zur genauen Art der Daten äussern, sagte aber dass es sich um «hochsensible Daten handle, die absolut nicht in fremde Hände gelangen dürfen». Sie hätten unter Umständen auch die Sicherheit der Schweiz beeinträchtigen können, fügte der Bundesanwalt an.
Gepackt und rausmarschiert
Der Dieb, ein langjähriger Informatiker beim NDB, muss nun mit personalrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gegen ihn wurde Strafanzeige erhoben. Seine Arbeit bestand darin, «Daten zu manipulieren», sagte Bulletti. Der mutmassliche Täter hätte deshalb freien Zugang zu den Daten gehabt.
Hinausgebracht hat er sie auf dem dreist möglichen Weg: durch die Vordertür. Scheinbar hat der Informatiker die Festplatten mit den Daten einfach unter den Arm gepackt und ist so nach Hause spaziert. «Es ist nichts Spezielles, wenn ein Informatiker mit einer Festplatte herumläuft», wird Bulletti in der NZZ zitiert.
Aufgeflogen ist der Diebstahl durch einen «behördenexternen Hinweis», am 25. Mai 2012 informierte der NDB die Bundesanwaltschaft. Noch am selben Abend wurde der Informatiker verhaftet und eine Hausdurchsuchung eingeleitet, infolge derer die Datenträger sichergestellt werden konnten. Die Bundesanwaltschaft geht heute davon aus, dass der Mann nicht dazu kam, die Daten weiterzugeben. Sicher ist man allerdings nicht. «Ein Restrisiko bleibt immer», sagte Lauber.
Der Dieb, ein langjähriger Informatiker beim NDB, muss nun mit personalrechtlichen Konsequenzen rechnen. Gegen ihn wurde Strafanzeige erhoben. Seine Arbeit bestand darin, «Daten zu manipulieren», sagte Bulletti. Der mutmassliche Täter hätte deshalb freien Zugang zu den Daten gehabt.
Hinausgebracht hat er sie auf dem dreist möglichen Weg: durch die Vordertür. Scheinbar hat der Informatiker die Festplatten mit den Daten einfach unter den Arm gepackt und ist so nach Hause spaziert. «Es ist nichts Spezielles, wenn ein Informatiker mit einer Festplatte herumläuft», wird Bulletti in der NZZ zitiert.
Aufgeflogen ist der Diebstahl durch einen «behördenexternen Hinweis», am 25. Mai 2012 informierte der NDB die Bundesanwaltschaft. Noch am selben Abend wurde der Informatiker verhaftet und eine Hausdurchsuchung eingeleitet, infolge derer die Datenträger sichergestellt werden konnten. Die Bundesanwaltschaft geht heute davon aus, dass der Mann nicht dazu kam, die Daten weiterzugeben. Sicher ist man allerdings nicht. «Ein Restrisiko bleibt immer», sagte Lauber.
Das Ansehen der Schweiz retten
Der Verhaftete wurde nach sechs Wochen Untersuchungshaft wieder freigelassen, gegen ihn wird nun wegen «schweren wirtschaftlichen und politischen Nachrichtendiensts» ermittelt. Die Mindeststrafe dafür beträgt ein Jahr.
Auch der Bundesrat und letztendlich NPD-Verantwortliche Ueli Maurer äusserte sich gegenüber der NZZ: «Positiv ist, dass man dank eines guten Kontaktnetzes und dank rechtzeitigem Eingreifen verhindern konnte, dass die Daten weitergegeben wurden.» Eine Weitergabe der Daten hätte «das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Schweiz nachhaltig beschädigen können – sowohl bei ausländischen Nachrichtendiensten als auch auf diplomatischer Ebene».
Dies sei auch der Grund gewesen, warum die Bundesanwaltschaft nach Meinung Laubers so offen über den Fall kommuniziert. Es gehe darum, «Spekulationen gegen die Schweiz zu verhindern». Damit meint er sowohl Medien als auch fremde Nachrichtendienste.
Der Verhaftete wurde nach sechs Wochen Untersuchungshaft wieder freigelassen, gegen ihn wird nun wegen «schweren wirtschaftlichen und politischen Nachrichtendiensts» ermittelt. Die Mindeststrafe dafür beträgt ein Jahr.
Auch der Bundesrat und letztendlich NPD-Verantwortliche Ueli Maurer äusserte sich gegenüber der NZZ: «Positiv ist, dass man dank eines guten Kontaktnetzes und dank rechtzeitigem Eingreifen verhindern konnte, dass die Daten weitergegeben wurden.» Eine Weitergabe der Daten hätte «das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Schweiz nachhaltig beschädigen können – sowohl bei ausländischen Nachrichtendiensten als auch auf diplomatischer Ebene».
Dies sei auch der Grund gewesen, warum die Bundesanwaltschaft nach Meinung Laubers so offen über den Fall kommuniziert. Es gehe darum, «Spekulationen gegen die Schweiz zu verhindern». Damit meint er sowohl Medien als auch fremde Nachrichtendienste.
Autor(in)
Fabian
Vogt
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