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08.12.2014, 10:18 Uhr
Swiss liefert heikle Passagierdaten an Russland
Ab Frühling nächsten Jahres fordert Moskau von der Swiss sensible Passagierdaten, auch wenn das Land nur überflogen wird.
Bei Direktflügen nach Russland liefert die Swiss seit einem Jahr Passagierdaten an das russische Transportministerium. Ab dem April nächsten Jahres soll diese Praxis auch bei Überflügen zur Anwendung gelangen, berichtet die «Sonntagszeitung». Davon betroffen sind Hunderttausende Passagiere jährlich, mit Destinationen wie Bangkok, Tokio oder Shanghai. Brisant an dem Fall: Die EU hat sich bislang erfolgreich dagegen gewehrt, die Swiss ist eingeknickt, und ohne Abkommen ist das Vorgehen gemäss Datenschützer illegal.
Die Advance Passenger Information (API), um die es geht, enthalten Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer und die Aufenthaltsadresse am Zielort. Was mit den biometrischen Merkmalen geschehe, sei noch unklar. Sicher ist, dass Russland die Daten während fünf Jahren speichert und diese im Rahmen von Antiterror-Massnahmen mit Geheimdienstdatenbanken und Polizei abgleicht.
Sensbile Daten
Russland will aber noch mehr über die Swiss-Passagiere wissen, wofür Moskau zusätzlich die sogenannten PNR-Daten fordert. Diese beinhalten sämtliche Buchungsangaben wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Kreditkarteninformationen oder z.B. auch eingegebene Essenswünsche fürs Fliegen. Gänzlich neu ist das Vorgehen jedoch nicht. Denn die Swiss liefert berets API- und PNR-Daten an Grossbritannien, an die USA und an Kanada.
Druck im Hintergrund
Der russische Präsident Wladimir Putin hatte letzten Sommer per Dekret Passagierdaten europäischer Airlines angefordert, wogegen sich die EU bislang erfolgreich gewehrt hat. Die Swiss musste wohl einem Entscheid des Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) nachgeben, weil dieses nach eigenen Angaben Russland schon Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen zum Austausch der PNR-Daten angeboten hat.
Datenschützer besorgt
Der eidgenössische Datenschützer sieht laut Sprecher Franicis Meier im geplanten Vorgehen einen «gravierenden Eingriff» in die Persönlichkeit der Flugpassagiere. Auch Rechtsanwalt Martin Steiger zeigt sich besorgt: «Russland kennt keinen angemessenen gesetzlichen Datenschutz.» Es sei zudem in keiner Art und Weise klar, dass die gesammelten Daten die Flugsicherheits verbessern würden, wie das Russland behauptet.
Laut des eidgenössischen Datenschützers ist ein solcher Datenaustausch nur anwendbar, wenn de facto ein zwischenstaatliches Abkommen existiert. Swiss-Sprecher Mehdi Guenin entgegnet, dass auch ohne Abkommen ein Transfer der Passagierdaten mit dem Schweizer Datenschutzgesetz vereinbar sei.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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