Warum Rapidshare verklagt wurde

Erstaunliches in der Urteilsschrift

Erstaunlich: Im drittletzten Abschnitt der Urteilsverkündung steht unter anderem:
«Anders als andere Dienste etwa im Bereich des Cloud Computing verlangt die Beklagte kein Entgelt für die Bereitstellung von Speicherplatz. Sie erzielt ihre Umsätze nur durch den Verkauf sogenannter Premium-Konten. Die damit verbundenen Komfortmerkmale führen dazu, dass die Beklagte ihre Umsätze gerade durch massenhafte Downloads erhöht, für die vor allem zum rechtswidrigen Herunterladen bereitstehende Dateien mit geschützten Inhalten attraktiv sind.»

Zweifelhafte Premium-Accounts

Tatsächlich ist es zwar so, dass Rapidshare mehr Speed bietet mit Premium-Konten und die Dienstleistung erst dann in vollen Zügen nutzbar ist. Der Vergleich an sich mit einem Cloud-Computing-Dienst ist doch verwunderlich. So gesehen könnte damit argumentiert werden, dass selbst ein Dienst wie Dropbox mit mehr Gigabyte Speicherplatz nach Tarifen zu mehr illegalen Downloadsammlungen verleitet. Was uns aber noch mehr erstaunt: Warum wird ausgerechnet dieser Aspekt bei Rapidshare angeprangert, wo es doch zig andere Hoster in Deutschland gibt mit identischem Konzept? Linksammlungen auf einschlägigen Portalen mit Filmsammlungen machen deutlich, vor allem über einen längeren Zeitraum betrachtet, dass Hoster solcher Sammlungen öfters ändern. Vor ein paar Monaten war es vielleicht noch ein Anbieter wie «Share-online.biz», dann kommt «Uploadet.net» – einige einschlägige Sites mit URL-Sammlungen geben sogar Trendgrafiken an, welche Links welcher Hoster aktuell am meisten auf deren Seiten verbreitet sind. Umso mehr erstaunt, warum denn nicht ein Dienst wie Share-Online mit Premium-Account-Optionen angeprangert wird. Der Grund ist wohl: Es wird bald einen Grund geben.

Pionierleistungen

Rapidshare meint auf Anfrage, man sei eben «Pionier» gewesen in dieser Art Geschäftskonzept. Die Anklage fand tatsächlich gemäss Urteilsschreiben schon vor fast vier Jahren statt. Man sei nun seitens Rapidshare tatsächlich angewiesen, die nötigen Schritte zu befolgen. Mehr konnte Rapidshare dazu zurzeit noch nicht sagen. 

Konsequenzen?

Die Bestätigung des Urteils auf Ebene des Bundesgerichts wird wohl, zumindest in Deutschland, wegweisend sein, auch für andere Onlinespeicherplätze, ob nun mit Downloadspeed- oder Kapazitätsoptionen für mehr Geld. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten.

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
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greedo
04.09.2013
heisse luft ha. ist doch immer wieder erstaunlich, das der erste anbieter zwar relativ erfolgreich bekämpft wird, die nachfolgenden jedoch nie. nur zum Beisoiel: napster, allofmp3, kino.to, eine der grössten torrent websites ist auch verschwunden (piratebay nicht) jetzt rapidshare... von jedem dieser dienste gibt zig anbiter im netz. geändert hat sich durch die urteile für dei nutzer nichts.