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07.02.2008, 12:59 Uhr
Der gläserne Mensch & ein Hunde-Haufen
Ein Beispiel was man unter Datenschutz wohl lieber nicht verstehen sollte, bewegt derzeit Mensch, Hund sowie einige Bankangestellte im Nachbarland. Vielleicht bahnt sich eine Lösung an, vielleicht aber auch mehr als das.
Eine Kundin der Stuttgarter Volksbank staunte nicht schlecht, als ihr dieser Tage eine Reinigungsrechnung des Bodenkosmetikprogramms einer Bank ins Haus flatterte. Satte 52,96 Euro hiess es und weiter: «Auf Grund einer Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam.»
Hatte die Bank doch durch das prompte Auswerten des Videomaterials der Sicherheitskameras festgestellt, dass die Tochter der Betroffenen Reste eines Hundehäufchens am Schuh mitgeführt haben musste. Schnell waren die Daten durch das Beheben des Geldes am Automaten ausgeforscht, der Boden gereinigt und die Rechnung verschickt.
So einfach sind Name und Adresse ausgeforscht. Zu einfach, sagen Datenschützer und absolut unnötig, denn im öffentlichen Interesse konnte diese Aktion wohl kaum gewesen sein.
Mittlerweile räumte die Stuttgarter Bank ein, dass nicht ein Hund, sondern das Kind selbst an der Verunreinigung schuld gewesen sei und dann kam noch eine Mitteilung: Die Bank zog die Forderung von 52,96 Euro zurück. Zurück bleibt auch ein bitterer Datenschutz-Beigeschmack.
Hatte die Bank doch durch das prompte Auswerten des Videomaterials der Sicherheitskameras festgestellt, dass die Tochter der Betroffenen Reste eines Hundehäufchens am Schuh mitgeführt haben musste. Schnell waren die Daten durch das Beheben des Geldes am Automaten ausgeforscht, der Boden gereinigt und die Rechnung verschickt.
So einfach sind Name und Adresse ausgeforscht. Zu einfach, sagen Datenschützer und absolut unnötig, denn im öffentlichen Interesse konnte diese Aktion wohl kaum gewesen sein.
Mittlerweile räumte die Stuttgarter Bank ein, dass nicht ein Hund, sondern das Kind selbst an der Verunreinigung schuld gewesen sei und dann kam noch eine Mitteilung: Die Bank zog die Forderung von 52,96 Euro zurück. Zurück bleibt auch ein bitterer Datenschutz-Beigeschmack.
08.02.2008
08.02.2008