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26.07.2006, 13:00 Uhr
Neuer Name für den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) heisst neu Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) gleichzeitig bekommt er neue Aufgaben.
Seit diesem Monat ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) in Kraft. Es erweitert die Funktionen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Neu hat er auch die Aufgabe als Beratungs- und Schlichtungsorgan für Private und Behörden. So muss er etwa Bürgern zur Seite stehen, die Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen oder Behörden bei der Umsetzung des BGÖ beraten. Aus diesem Grund wurde die Amtsstelle in Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) umgetauft [1].
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