E-ID 30.06.2022, 16:04 Uhr

E-ID: Bund nimmt neuen Anlauf

Nach dem Nein zur privaten E-ID nimmt der Bund einen neuen Anlauf. Geplant ist eine E-ID über welche der Staat die Hoheit hat. Diese werde freiwillig und sicher. Allerdings kann es noch dauern.
(Quelle: Shutterstock)
Vor gut einem Jahr hat die Schweizer Bevölkerung die private E-ID an der Urne abgelehnt. In Zukunft soll der Bund ein Smartphone anbieten, mit dem man sich schnell und unkompliziert digital ausweisen kann. Dabei soll die Datensicherheit ein wesentlicher Punkt sein.
Der digitale Identitätsnachweis soll künftig für alle Personen erhältlich sein, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen. Mögliche Einsatzfelder wurden noch nicht abschliessend definiert -mögliche Szenarien sollen die Identifikation bei "digitalen Behördengängen" sein, wie etwa die Bestellung eines Strafregisterauszugs im Internet, oder der Altersnachweis beim Kauf nicht jugendfreier Produkte wie Alkohol oder Tabak. 
Im Unterschied zur E-ID in der gescheiterten Vorlage des letzten Jahres soll aber der Bund die Hoheit über AUsgabe und Verwaltung des digitalen Ausweises haben. Die Verwaltung solcher Daten durch private Dritte war der grosse Zankapfel in der letztjährigen Abstimmung und gilt gemeinhin als der wesentliche Grund für das Scheitern der E-ID. Auch die technische Infrastruktur soll von staatlichen Behörden betrieben werden. Der Bundesrat entspricht damit dem Wunsch des Parlaments, das kürzlich Vorstösse in dieser Richtung verabschiedet hat.
Justizministerin Karin Keller-Sutter spricht in diesem Zusammenhang von einer kompletten Neukonzeption der E-ID.

App geplant

Die E-ID soll als digitale Geldbörse fungieren, ähnlich dem Google- oder Apple-Wallet - kostenlos. Zur Identifikation wolle man sich der gleichen Technik bedienen, wie das  "Smartphonebanken" à la Neon, Revolut oder Yuh machen, also ein Scan des physischen Ausweises, anschliessend Selfies aus verschiedenen Winkeln - und zwar Live in einem Videocall - danach erfolge der Abgleich. Dies soll lediglich 2, 3 Minuten in Anspruch nehmen. 
Die Datenübermittlung an die Behörden beschränken sich denn auch aufs Minimum - über Einsätze und auch deren Nutzen erfahre der Bund nichts, so Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ).

Datenschutzanliegen von zentraler Bedeutung

Nebst dem Mandat von Privatfirmen hätten Sicherheits- und Datenschutzbedenken den Ausschlag für das Nein gegeben zeigte eine Analyse. Umso wichtiger sei die autonome Nutzung und der Datenschutz bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurf gewesen, welcher sich seit dem 20. Oktober in der Vernehmlassung befindet. Die Neukonzeption erfülle alle gesetzlichen Anforderungen, versichert Keller-Sutter. So seien verschiedene Universitäten sowie der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in die Ausarbeitung des Entwurfs miteinbezogen worden.

Technologisch ungebunden

Der Bundesrat hat zudem wissen lassen, dass das Gesetz technologieneutral formuliert wird, um auf allfällige Entwicklungen in diesem Sektor flexibel reagiert werden kann. Die Nutzung einer E-ID soll zuden freiwillig und kostenlos sein. Sämtliche möglichen Einsatzfelder auf Behördenebene sollen weiterhin parallel auf analogem Wege angeboten werden. Allerdings werde der Weg über die E-ID mit Zeit- und auch Kostenersparnis einhergehen. Auch auf Gemeinde- und Kantonsebene soll die E-ID eingesetzt werden können - etwa für eine Wohnsitzbestätigung oder ähnliches.

Nicht vor 2025

Allerdings soll es kein reines Behörden-Instrument sein - auch im privaten Sektor soll die E-ID - auf freiwilliger Basis - zum Einsatz kommen sollen, wie etwa beim Ticket-Verkauf für den öffentlichen Verkehr. Dies soll Anreize schaffen.  Das Bundesamt für Strassen (Astra) stellt zudem die Möglichkeit eines digitalen Führerscheins in Aussicht. 
Dies braucht allerdings Zeit. Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) werde daher nicht vor 2025 in Kraft treten.

Noch sei nicht alles perfekt

Es sei nun an der Bundesverwaltung zu zeigen, dass man in der Lage ist, solche digitalen Projekte in nützlicher Frist umzusetzen, sagt Michael Schöll. Die Piratenpartei gibt derweil zu bedenken dass es «einen klar eingegrenzten Einsatzrahmen für die E-ID» geben muss. Der Datenfluss sei im aktuellen Gesetzesentwurf nach wie vor "zu sammelwütig".
 


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