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27.01.2003, 14:15 Uhr
Änderung der Empfehlung an Martin Fürst
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat seine Forderung an den bekannten Zürcher Spammer in einem Punkt modifiziert.
Der EDSB [1] stellte Martin Fürst gemäss seiner ersten Pressemitteilung ein Ultimatum von 30 Tagen, um seine Geschäftspraktiken dem Schweizerischen Datenschutzgesetz anzupassen [2]. Die Pressemitteilung erwähnte auch die drei Firmen Fürst E-Marketing, Horizon Business Corporation GmbH und Business Corporation for Work and Living. Letztere findet sich in der Neuversion der Empfehlung nicht mehr. Der Grund: Juristisch liess sich bislang nicht nachweisen, dass die Firma auch wirklich im Zusammenhang mit Martin Fürst steht.
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