News 10.12.2004, 12:30 Uhr

Bundesgericht erteilt rascher Öffnung der letzten Meile eine Absage

Laut einem Bundesgerichtsentscheid kann die Öffnung der letzten Meile nur per Gesetzesänderung erfolgen. Die im letzten Jahr verabschiedete Verordnung des Bundesrates reiche dazu nicht.
Der Bundesrat verordnete auf den ersten April 2003 die Entbündelung der letzten Meile - der Strecke zwischen Telefonzentrale und Hausanschluss. Sie liegt noch immer fest in den Händen der Swisscom. Der Verordnung des Bundesrates erteilte das Bundesgericht nun eine Absage. Sie sei als gesetzliche Grundlage für die Entbündelung nicht ausreichend, so der Entscheid der Gesetzesvertreter. Die Öffnung könne nur über eine Revision des Fernmeldegesetzes erfolgen. Damit wird es wohl noch Jahre dauern, bis die letzte Meile wirklich liberalisiert wird. Die Revision des Fernmeldegesetzes ist zwar bereits am Laufen. Bislang hat aber erst der der Nationalrat sein Ja dazu gegeben. Der Ständerat wird voraussichtlich in ein paar Monaten darüber beraten. Zudem besteht danach noch die Möglichkeit eines Referendums.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.