News 04.04.2016, 08:29 Uhr

Ein Drittel aller Google-Löschanträge fragwürdig

Automatisierte Systeme gefährden Forschern zufolge das Fair-Use-Prinzip.
Im Kampf gegen Onlinepiraterie geht viel schief. So ist annähernd ein Drittel aller Löschanträge nach dem amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) «fragwürdig», wie eine aktuelle Untersuchung zeigt. In jedem 25. Fall haben die beanstandeten Links noch nicht einmal etwas mit dem angeblich geklauten Inhalt zu tun, so die Forscher der University of California, Berkeley und Columbia University . Ein Kernproblem ist, dass oft automatisierte Systeme über Löschanträge entscheiden. Denn sie verstehen beispielsweise das Fair-Use-Prinzip nicht.

108,3 Mio. Anträge untersucht

Der DMCA erleichtert Rechteinhabern das Vorgehen gegen Onlinepiraterie. Ein wichtiges Mittel sind dabei Löschanträge an Google und andere Suchmaschinen, damit Links zu illegal kopierten Inhalten nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen. Doch der Analyse mit insgesamt 108,3 Mio. derartiger Löschanträge zufolge gibt es dabei grosse Probleme. In 4,2 Prozent der Fälle führen beanstandete Links nicht einmal zum angeblich illegal kopierten Content. Bei 28,4 Prozent gab es andere Probleme, welche die Korrektheit des Antrags infrage stellen - beispielsweise, dass eigentlich das Fair-Use-Prinzip greifen müsste.
Für die vielen fragwürdigen Löschanträge machen die Forscher mitverantwortlich, dass Rechteinhaber zunehmend auf Computersysteme für die Suche nach Piraterie-Links setzen. «Es ist schwer, die Fair-Use-Doktrin in einem Computerchip zu verankern», meint Studienmitautorin Jennifer Urban, Jusprofessorin in Berkeley, gegenüber «Variety». Eben dieses Prinzip, das beispielsweise die Nutzung  urheberrechtlich geschützten Materials für eine kritische Berichterstattung erlaubt, könnte den Forschern aber auf jeden 14. von einem DMCA-Löschantrag betroffenen Link anwendbar sein.

Anforderungen wird nicht genügt

Ebenfalls auf schlecht automatisierte Systeme zurückzuführen dürfte der Analyse zufolge sein, dass manche Rechteinhaber Löschanträge für Links zu längst verschwundenen Seiten verschicken. So habe Google noch 2014 DMCA-Löschanträge für Links des 2012 verschwundenen Megaupload erhalten. Alarmierend ist ferner, dass dem Team zufolge bei mehr als 15 Prozent der Löschanträge fraglich ist, ob sie den fundamentalsten Anforderungen überhaupt genügen - beispielsweise, weil sie das angeblich von einem Urheberrechtsverstoss betroffene Werk nicht wirklich klar identifizieren.

Autor(in) Pressemeldung


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