News 03.12.2004, 10:00 Uhr

Elektronische Signatur ab nächstem Jahr möglich

Die Gleichstellung von eigenhändiger Unterschrift und elektronischer Signatur kommt definitiv. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet.
Ende 2003 ist vom Parlament ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesrates über die elektronische Signatur angenommen worden. Er sieht eine Gleichstellung zwischen eigenhändiger Unterschrift und digitaler Signatur vor. Die Änderung ist vor allem für Firmen interessant. Alle Verträge für die das Gesetz die Schriftform verlangt, können neu auch auf elektronischem Wege abgeschlossen werden können. Möglich wird dies ab dem 1. Januar 2005 sein. Auf dann tritt eine ausführende Verordnung des Bundesrats in Kraft, die er diese Woche verabschiedet hat.



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