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06.02.2012, 11:10 Uhr
EU will neue Google-Bestimmungen prüfen
Um eine Prüfung der Nutzerrechte durchführen zu können, fordert die EU Google auf, seine neue Datenschutzerklärung vorerst auf Eis zu legen. Der Schweizer Datenschützer wartet derweil erst einmal ab.
Vor wenigen Tagen hatte Google eine neue Datenschutzerklärung vorgestellt, die alle Google-Dienste unter einem Dach vereint und für Nutzer durch 85 Prozent weniger Text leichter verständlich sein soll. Anstatt 60 einzelner Richtlinien, besteht die Erklärung nur noch aus einem Dokument, das sämtliche Services wie YouTube oder Google Mail umfasst. Der Vorteil für Google: Der Konzern kann umfassendere Nutzerprofile erstellen und diese unter anderem für personalisierte Werbeeinblendungen nutzen.
Die sogenannte Article 29 Working Party, eine unabhängige EU-Regulierungsbehörde, die sich aus Datenschutzbeauftragten aller 27 Mitgliedsländer zusammensetzt, hat Google heute aufgefordert, die Einführung der neuen Datenschutzerklärung vorerst auf Eis zu legen. Die Europäische Union wolle Googles Vorhaben erst genauer unter die Lupe nehmen und prüfen, ob die Nutzerrechte auch mit der neuen Erklärung gewahrt bleiben, bevor die Bestimmungen am 1. März 2012 in Kraft treten.
Google zeigt sich von der Aufforderung überrascht. Laut Google-Specher Al Verney habe man die Einzelheiten der Datenschutzerklärung bereits im Vorfeld mit mehreren Mitgliedern der Regulierungsbehörde besprochen. Laut des Suchmaschinenriesen habe man nicht die Absicht, die Einführung der neuen Richtlinien zu verzögern. Dieses Vorgehen würde Google-Nutzer nur verunsichern. Es bleibt abzuwarten, ob die EU in Reaktion auf Googles Abfuhr nun schärfere Töne anschlagen wird.
Google zeigt sich von der Aufforderung überrascht. Laut Google-Specher Al Verney habe man die Einzelheiten der Datenschutzerklärung bereits im Vorfeld mit mehreren Mitgliedern der Regulierungsbehörde besprochen. Laut des Suchmaschinenriesen habe man nicht die Absicht, die Einführung der neuen Richtlinien zu verzögern. Dieses Vorgehen würde Google-Nutzer nur verunsichern. Es bleibt abzuwarten, ob die EU in Reaktion auf Googles Abfuhr nun schärfere Töne anschlagen wird.
Schweiz: Edöb wartet ab
Wie reagiert der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Hanspeter Thür, auf die neuen Datenschutzbestimmungen von Google? Laut Francis Meier, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Edöb, wird man die Situation beobachten und sich mit den europäischen Datenschutzbeauftragten austauschen, gerade auch in Hinblick auf das Vorgehen der EU.
Positiv an den neuen Datenschutzbestimmungen sei, so Meier, dass sie verständlicher und übersichtlicher daherkämen als die alten, was dem Anwender zugutekomme. Kritisch beurteilt er hingegen die geplante Zusammenführung der Userdaten aus den einzelnen Google-Diensten, vor deren Hintergrund die Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen erfolge. Die Nutzerinnen und Nutzer müssten sich bewusst sein, dass durch die Verknüpfung etwa ihres E-Mail-Kontos mit dem Fotoalbum und dem Profil des sozialen Netzwerks aussagekräftige Persönlichkeitsprofile entstehen können. Dies berge besonders dann Risiken, wenn Unbefugte an diese Daten gelangen sollten.
Wie reagiert der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Hanspeter Thür, auf die neuen Datenschutzbestimmungen von Google? Laut Francis Meier, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Edöb, wird man die Situation beobachten und sich mit den europäischen Datenschutzbeauftragten austauschen, gerade auch in Hinblick auf das Vorgehen der EU.
Positiv an den neuen Datenschutzbestimmungen sei, so Meier, dass sie verständlicher und übersichtlicher daherkämen als die alten, was dem Anwender zugutekomme. Kritisch beurteilt er hingegen die geplante Zusammenführung der Userdaten aus den einzelnen Google-Diensten, vor deren Hintergrund die Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen erfolge. Die Nutzerinnen und Nutzer müssten sich bewusst sein, dass durch die Verknüpfung etwa ihres E-Mail-Kontos mit dem Fotoalbum und dem Profil des sozialen Netzwerks aussagekräftige Persönlichkeitsprofile entstehen können. Dies berge besonders dann Risiken, wenn Unbefugte an diese Daten gelangen sollten.
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