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24.07.2012, 12:42 Uhr
Galaxy Tab 7.7: europaweites Verkaufsverbot
Samsung darf das Galaxy Tab 7.7 in Europa nicht verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Das grössere Galaxy Tab 10.1N dürfen die Südkoreaner dagegen weiter verkaufen.
Apple hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Erfolg über Samsung erzielt. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass Samsung das Galaxy Tab 7.7 in Europa nicht verkaufen darf. Apple hatte gegen Samsung geklagt, weil das Galaxy Tab 7.7 dem iPad trotz der unterschiedlichen Grösse der beiden Geräte (Galaxy Tab: 7,7 Zoll, Apple iPad: 9,7 Zoll) zu ähnlich sehen würde. Es handelt sich bei Apples Vorgehen also um eine sogenannte Geschmacksmusterklage und nicht um eine Patentklage.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits zuvor den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 7.7 in Deutschland durch die deutsche Niederlassung von Samsung verboten. Das neue Urteil des Oberlandesgerichts weitet dieses Verbot nun auch auf die koreanische Muttergesellschaft und deren Verkaufsaktivitäten für ganz Europa aus.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits zuvor den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 7.7 in Deutschland durch die deutsche Niederlassung von Samsung verboten. Das neue Urteil des Oberlandesgerichts weitet dieses Verbot nun auch auf die koreanische Muttergesellschaft und deren Verkaufsaktivitäten für ganz Europa aus.
Galaxy Tab 10.1N: Samsung siegt über Apple
Die Gerichte in Düsseldorf sind bereits seit längerer Zeit Schauplatz der Auseinandersetzung zwischen dem US-Unternehmen Apple und dem südkoreanischen Elektronikkonzern Samsung. Letztes Jahr hatte Apple in Düsseldorf mit einer Geschmacksmusterklage bereits den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 gestoppt. Samsung konterte, indem es eine optisch modifizierte Version des Galaxy Tab 10.1 vorstellte und unter der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1N verkauft.
Apples Versuch, auch dessen Verkauf zu stoppen, scheiterte allerdings jetzt erneut. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte hierzu fest, dass das Galaxy Tab 10.1N sich deutlich genug vom iPad unterscheiden würde und ein Verkaufsverbot somit nicht infrage käme. Damit bestätigte das Oberlandesgericht eine gleichlautende vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zugunsten von Samsung.
Die Gerichte in Düsseldorf sind bereits seit längerer Zeit Schauplatz der Auseinandersetzung zwischen dem US-Unternehmen Apple und dem südkoreanischen Elektronikkonzern Samsung. Letztes Jahr hatte Apple in Düsseldorf mit einer Geschmacksmusterklage bereits den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 gestoppt. Samsung konterte, indem es eine optisch modifizierte Version des Galaxy Tab 10.1 vorstellte und unter der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1N verkauft.
Apples Versuch, auch dessen Verkauf zu stoppen, scheiterte allerdings jetzt erneut. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte hierzu fest, dass das Galaxy Tab 10.1N sich deutlich genug vom iPad unterscheiden würde und ein Verkaufsverbot somit nicht infrage käme. Damit bestätigte das Oberlandesgericht eine gleichlautende vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zugunsten von Samsung.
24.07.2012
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