News 20.01.2015, 09:13 Uhr

Handy-Verträge für Jugendliche bleiben ein Risiko

Wer als Elternteil einen Handy-Vertrag eines Jugendlichen mitunterschreibt, sollte auch über angelaufene Kosten informiert werden. Doch bieten die Provider überhaupt solche Schutzvorkehrungen? PCtipp hat nachgefragt.
Ob Jugendliche unter 18 Jahren ein Prepaid oder ein Handy-Abo wählen sollen, müssen schlussendlich die Eltern als gesetzliche Vertreter entscheiden. Das Problem: Gesetzliche Vertreter kriegen bei Überschreiten eines Mindestguthabens keine Warn-SMS, obwohl der Vertrag mitunterschrieben wurde. Wir gehen zudem davon aus, dass die Provider bei Vertragsbeginn nicht vollumfassend über Schutzmechanismen informieren. Wie ausgereift diese Schutzmechanismen sind, wollten wir genauer wissen.

Orange: nur präventive Kontrolle möglich

Orange sagt uns zu diesem Fall: «Für eine erstmals erhöhte Rechnung aufgrund einer Datennutzung (wie z.B. Roaming) hat Orange die klare Regelung, dass dem Kunden ein Rabatt auf den Kosten bis zu einem gewissen Betrag gewährt wird». Dies gelte für alle Abos, inklusive «Orange Young». Die Möglichkeit besteht, bei Vertragsabschluss den «Owner» bzw. «Inhaber» des Kundenkontos zu bestimmen. Orange schickt wie alle Provider nach ca. 90 Prozent des aufgebrauchten Guthabens dem Nutzer eine SMS, die über weitere Kosten informiert. 
Fazit: Bei Orange beantragt man als Elternteil am besten schon bei Vertragsabschluss die «Obhut» über das Kundenkonto. Die Kosten kann man daher nur vorausschauend überblicken. Zusätzliche Benachrichtigungsmöglichkeiten übers Konto (z.B. eine Warn-SMS an Eltern) sind nicht möglich.
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Benachrichtungsmöglichkeiten bei Sunrise und ...

Benachrichtungsmöglichkeiten bei Sunrise

Ein bisschen fortschrittlicher gestaltet sich die Kostenkontrolle bei Sunrise: Man hat, sofern das Abo über die Kundennummer der Eltern läuft, zusätzlich die Möglichkeit, Sperren einzurichten. Etwas versteckt, im Kundenkonto, findet sich unter den Details im «Mobilabo-Bereich» das Tab Kostenkontrolle. Mittels der Schaltfläche Einstellung ändern kann z.B. eine Benachrichtung per E-Mail und SMS eingerichtet werden (inklusive des zu bestimmenden Empfängers), sobald ein gewisses Mindestguthaben in Franken angebraucht wurde.
Wichtig bei Sunrise: Wenn das im Abo enthaltene High-Speed-Datenvolumen aufgebraucht ist, surft der Abonnent bis Monatsende mit reduzierter Geschwindigkeit (128 kbit/s) weiter, und es entstehen in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten. Wer aber die Option wählt, für ein weiteres Gigabyte und zu vollem Speed weiter zu surfen, dem entstehen Zusatzkosten von bis zu einem Franken pro Tag (bei den «MTV mobile»-Jugendabos 80 Rappen pro Tag). Die «maximalen» «Zusatzkosten» belaufen sich auf bis zu 30 Tage x Fr. 0.80 = Fr. 24.
Fazit: Bei Sunrise sollten Eltern für ihre Schützlinge ein Abo über dieselbe Kundennummer einrichten. Idealerweise sollte gleich zu Beginn eine Kostenkontrolle mit SMS-Benachrichtung angelegt werden. Kommt es zu einer Überschreitung des Mindestguthabens, können die Erziehungsberechtigten manuell Sperren setzen.

Fortschrittliche Kontrollmöglichkeiten bei Swisscom

Swisscom behauptet, die Angebote so konzipiert zu haben, dass Eltern gut abschätzen könnten, wie hoch die Mobilfunkkosten des Kindes sind. Und das stimmt auch, denn Swisscom bietet für Jugendliche unter 26 Jahren nur infinity-Abos mit unlimitiertem Grundguthaben und alternativ ein «Natel xtra Start» mit 1 GB Datenvolumen im Monat an. Wer bei letzterem Abo das Datenvolumen aufbraucht, erfährt eine Geschwindigkeitsdrosselung, es fallen jedoch keine weiteren Kosten an.
Fazit: Bei Swisscom ist die Gefahr am niedrigsten, bei einem Abo in eine Kostenfalle zu tappen. Wenn, dann höchstens durch Roaming-Kosten oder durch 0900er-Nummern. Für letzere lassen sich bei Vertragsabschluss Sperrsets aktivieren. Hat man bei Swisscom bereits ein Abo, kann man die angelaufenen Kosten des Kindes jederzeit im Kundenkonto oder im Cockpit (der mobilen Ansicht) überblicken.
Nützliche Tipps zu den Prepaid-Angeboten und Kundenkonti sind in diesem Artikel nachzulesen.

Autor(in) Simon Gröflin



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