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20.01.2015, 09:13 Uhr
Handy-Verträge für Jugendliche bleiben ein Risiko
Wer als Elternteil einen Handy-Vertrag eines Jugendlichen mitunterschreibt, sollte auch über angelaufene Kosten informiert werden. Doch bieten die Provider überhaupt solche Schutzvorkehrungen? PCtipp hat nachgefragt.
Ob Jugendliche unter 18 Jahren ein Prepaid oder ein Handy-Abo wählen sollen, müssen schlussendlich die Eltern als gesetzliche Vertreter entscheiden. Das Problem: Gesetzliche Vertreter kriegen bei Überschreiten eines Mindestguthabens keine Warn-SMS, obwohl der Vertrag mitunterschrieben wurde. Wir gehen zudem davon aus, dass die Provider bei Vertragsbeginn nicht vollumfassend über Schutzmechanismen informieren. Wie ausgereift diese Schutzmechanismen sind, wollten wir genauer wissen.
Orange: nur präventive Kontrolle möglich
Orange sagt uns zu diesem Fall: «Für eine erstmals erhöhte Rechnung aufgrund einer Datennutzung (wie z.B. Roaming) hat Orange die klare Regelung, dass dem Kunden ein Rabatt auf den Kosten bis zu einem gewissen Betrag gewährt wird». Dies gelte für alle Abos, inklusive «Orange Young». Die Möglichkeit besteht, bei Vertragsabschluss den «Owner» bzw. «Inhaber» des Kundenkontos zu bestimmen. Orange schickt wie alle Provider nach ca. 90 Prozent des aufgebrauchten Guthabens dem Nutzer eine SMS, die über weitere Kosten informiert.
Fazit: Bei Orange beantragt man als Elternteil am besten schon bei Vertragsabschluss die «Obhut» über das Kundenkonto. Die Kosten kann man daher nur vorausschauend überblicken. Zusätzliche Benachrichtigungsmöglichkeiten übers Konto (z.B. eine Warn-SMS an Eltern) sind nicht möglich.
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Autor(in)
Simon
Gröflin
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