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22.12.1999, 08:00 Uhr
Power-Shopping: Unlauterer Wettbewerb
Ein Kölner Gericht spricht sich gegen virtuelle Einkaufsgemeinschaften aus.
Auf Antrag von Sony Deutschland hat das Kölner Landgericht Powershopping.de untersagt, weiterhin Sony-Artikel über virtuelle Einkaufsgemeinschaften zu verkaufen. Das berichtet die Online-Ausgabe der c’t. Auch Philips ist gegen Online-Gruppenkäufe vorgegangen. Die Unternehmen wollen verhindern, dass ihre Produkte ohne jeden Service unter dem Einstandspreis verkauft werden.
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