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21.03.2005, 14:00 Uhr
Registrierung für Prepaid-Karten wird verschärft
Laut Bund sind die Daten von registrierten Prepaid-Kunden für die Strafverfolgung ungenügend. Neue Massnahmen sollen helfen, den Missbrauch weiter einzudämmen.
Seit letztem August müssen alle Schweizer Fernmeldedienstanbieter die Personalien von Prepaid-Kunden anhand eines Passes oder einer Identitätskarte erfassen. Betroffen sind alle Handy-Nutzer, die mit Swisscom Natel easy, Sunrise Pronto oder Orange PrePay telefonieren. Wie das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) mitteilt [1], ist es jedoch unrealistisch, dass ausnahmslos alle Inhaber von Prepaid-Karten erfasst werden können. Allein die Swisscom musste auf Ende 2004 die Anschlüsse von 124'000 unregistrierten Kunden deaktivieren. Laut UVEK ist es nur eine Frage der Zeit, bis Umgehungsmöglichkeiten gefunden werden.
Das Departement hat deshalb gemeinsam mit den Fernmeldedienstanbietern verschiedene Massnahmen erarbeitet, welche die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern sollen. Wird eine Prepaid-Karte weitergegeben, können die Behörden Namen und Adresse des ursprünglichen Besitzers auch weiterhin abrufen. Ein entsprechender Hinweis findet sich neu im Registrierungsformular. Wird mit der SIM-Karte eine kriminelle Handlung begangen, müssen auch Erstkunden mit einer Strafverfolgung rechnen, so das UVEK. Weitere Massnahmen sind eine bessere Instruierung der Verkäufer und die Einführung einer Qualitätssicherung. Mit Letzterer sollen sich falsche oder nicht eingetragene Adressen, aus Versehen nicht gesperrte Handys und weitere Fehler einfacher erkennen und korrigieren lassen.
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