News 21.10.2015, 07:46 Uhr

Besserer Schutz vor Telefonmarketing

Ab dem nächsten Jahr gilt bei Telefonverkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ausserdem sollen Konsumenten künftig besser vor aggressiver Konsumkreditwerbung geschützt werden.
Der Bundesrat hat entschieden, zwei neue Gesetzesvorlagen zur Änderung des Obligationenrechts und Konsumkreditgesetzes in Kraft zu setzen. Ab dem 1. Januar 2016 gilt bei Telefonverkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bislang galt für Telefon- und sogenannte Haustürgeschäfte ein gesetzliches Widerrufsrecht von 7 Tagen. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte unter 100 Franken. Ausserdem können ab dem nächsten Jahr aggressive Konsumkredite straflich belangt werden. Wer gesetzlich gegen dieses Verbot verstösst, kann mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken zur Kasse gebeten werden. Welche Art von Werbung als aggressiv bewertet werden kann, obliegt der Kreditbranche, welche die Bestimmungen selber im Rahmen einer Konvention festlegen darf. Damit sollen auch Jugendliche besser vor Verschuldung bewahrt werden. Der Bundesrat kann bei ungenügender Selbstregulierung einschreiten und bei Bedarf auch neue Bestimmungen zu aggressiver Werbung festlegen.

Autor(in) Simon Gröflin



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