News
01.11.2001, 10:15 Uhr
Bundesrat setzt Überwachungsgesetz in Kraft
Der Bundesrat hat gestern beschlossen, das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und die dazugehörige Verordnung am 1. Januar 2002 in Kraft zu setzten.
Die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 festgeschrieben. Der Bundesrat hat nun beschlossen, es am 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig tritt auch eine Verordnung in Kraft, welche den Vollzug der Überwachung regelt.
Konkretisiert wird mit der Verordnung vor allem die Überwachung der Mobiltelefonie und des Internets. Ebenso die Entschädigung der Post- oder Fernmeldedienste. Die Koordination und Ausführung der Überwachungsanordnungen liegen beim UVEK.
Autor(in)
Beat
Rüdt
Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.