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14.12.2015, 09:06 Uhr
Bundesrat will Roaming-Gebühren an den Kragen
Im Rahmen der Teilrevision des Fernmeldegesetzes will der Bundesrat die Roaming-Gebühren abschaffen und Werbeanrufen den Riegel vorschieben.
Der Bundesrat macht Ernst und sagt hohen Roaming-Gebühren und unerwünschten Werbeanrufen den Kampf an. Im Zentrum sollen die Kundinnen und Kunden stehen, die Angebote ausländischer Anbieter künftig günstiger nutzen und Werbeanrufe filtern können.
Das Ende hoher Roaming-Gebühren sei das Hauptziel der Teilrevision des Fernmeldegesetzes, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. «Schweizer Kundinnen und Kunden sollen zukünftig von tieferen Preisen, besseren Konditionen und mehr Wahlmöglichkeiten profitieren können.»
Dabei sei auch die Festlegung von Preisobergrenzen «im Rahmen internationaler Abkommen grundsätzlich möglich». Zudem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, von den Anbietern die sekundengenaue Abrechnungspraxis bei Anrufen und die auf maximal 10 Kilobyte gerundete Abrechnung beim Datenkonsum zu fordern. Heute runden die Anbieter diese Werte teilweise auf.
Nicht viel passiert
Der Bundesrat will die Schweizer Anbieter in der Schweiz ferner verpflichten, Kunden im Ausland die Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbietern zu ermöglichen. Laut dem Bundesrat sind diese Massnahmen aus verschiedenen Gründen angezeigt.
Der Wettbewerb im Bereich Mobilfunk in der Schweiz sei nicht sehr ausgeprägt, heisst es im erläuternden Bericht zur Teilrevision. «Trotz Preissenkungen ist das Preisniveau in der Schweiz im Vergleich zum Ausland immer noch sehr hoch.»
Die Swisscom teilte in einer Mitteilung vom Freitag mit, dass eine Regulierung der Roamingpreise unnötig sei. Die Preise würden seit Jahren sinken und es gebe eine wachsende Konkurrenz durch alternative Angebote, wie etwa die Kommunikations-App iO oder WhatsApp. «Alleine im Roaming beträgt die Preiserosion bei Swisscom im Jahr 2015 über 100 Mio. Franken», schreibt die Swisscom.
Kein Spam per Telefon
Ins Visier nehmen will die Regierung auch unerwünschte Werbeanrufe. Dazu plant sie verschiedene Massnahmen. Beispielsweise sollen Anbieter verpflichtet werden, solche unerbetenen Anrufe mit dem Einverständnis der angerufenen Kunden zu filtern. Der Bundesrat verspricht sich davon auch eine effizientere Bekämpfung von Anrufen aus dem Ausland.
«Personen sollen nur die Werbeanrufe erhalten, die sie auch erhalten wollen.» Dies soll auch für Personen ohne Telefonverzeichniseintrag gelten - und nicht nur für solche, die heute den Schutz des Sterneintrags geniessen.
Ein grundsätzliches Verbot von unerwünschten Anrufen will der Bundesrat nicht. Jedoch soll die Verwaltung prüfen, «ob es für die Eindämmung eine zusätzliche Regelung im Strafgesetzbuch braucht».
Die Swisscom hält einzelne Anpassungen an die technischen Entwicklungen und im Bereich Konsumenten- und Jugendschutz für «prüfenswert». Diese würden aber ihrer Meinung nach keine Revision des Fernmeldegesetzes erfordern. Zustimmung findet bei der Swisscom die Auffassung, unerwünschte Werbeanrufe zu unterbinden.
Ein Dorn im Auge sind der Regierung weiter die Praktiken einiger Telekomanbieter, die nur gebündelte Abonnemente anbieten. Wer ein Fernsehabo löst, muss oft vom gleichen Provider auch Telefon- oder Internetdienstleistungen beziehen. Geht es nach dem Bundesrat, sollen künftig sämtliche Anbieterinnen gehalten sein, die Dienste auch einzeln anzubieten.
Zudem sollen Kinder und Jugendliche vor den Gefahren durch Fernmeldedienste besser geschützt werden. Der Bundesrat möchte die Möglichkeit erhalten, entsprechende Schutzbestimmungen zu erlassen - gerade wenn die Selbstregulierungsmassnahmen der Branche alleine nicht genügen oder entsprechende Bemühungen der Anbieter fehlen.
Abschaffen will der Bundesrat dagegen die generelle Meldepflicht für Anbieter. Diese habe zu einer Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Marktteilnehmern geführt, schreibt er. Künftig soll deshalb nur noch registriert werden, wer konzessionspflichtige Funkfrequenzen oder Blöcke von Telefonnummern nutzt.
Der Bundesrat schlägt im Vernehmlassungsentwurf zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes zudem vor, die Eidg. Kommunikationskommission (Comcom) zu stärken. Diese soll in Zukunft von sich aus eingreifen können, wenn sie Verhaltensweisen beobachtet, die der Regulierung offensichtlich widersprechen.
Weiter soll die Nutzung der Funkfrequenzen liberalisiert und der Netzzugang für die Marktteilnehmer verbessert werden.
Die Swisscom lehnt den Vorschlag ab, der Comcom neu die Möglichkeit zum Einschreiten von Amtes wegen zu gewähren. Das aktuelle Verhandlungsprimat habe sich bewährt, heisst es bei der Swisscom.
Langer weg zur Revision
In den vergangenen Jahren war von verschiedener Seite eine Revision des Fernmeldegesetzes gefordert worden. Vor allem Konsumentenschützer monierten die zu laschen Vorschriften für Telekomanbieter und die Auswüchse in der Branche. Der Bundesrat sah trotz zugegebener Mängel aber keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Dies hat sich offenbar geändert. «Der Fernmeldemarkt hat sich in den letzten Jahren äusserst dynamisch entwickelt», begründet die Regierung die nun präsentierten Änderungsvorschläge. Der Vorentwurf sei die erste von zwei Etappen. Die interessierten Kreise können bis am 31. März 2016 zur Vorlage Stellung nehmen.
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