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15.02.2013, 09:00 Uhr
Bundesrat will «Staatstrojaner» legalisieren
Der Bundesrat hat in einer Antwort auf eine Interpellation von Claude Janiak (SP) klargestellt, dass er die Legalisierung von «Government Software» vorantreiben will.
Als im Herbst 2011 ruchbar wurde, dass in der Schweiz Trojaner zur Überwachung verdächtiger Personen eingesetzt wurden (unter anderem bei der linken Aktivistin Andrea Stauffacher), entbrannte unter Politikern eine kurze Debatte, ob der Einsatz solcher Staatstrojaner rechtens sei.
Allgemein wurde der Art. 280 ff. der Strafprozessordnung ins Feld geführt, der solche Massnahmen berechtigt. Die Meinungen der rechtlichen Grundlage gehen jedoch auseinander, auch weil eine solche Überwachungsmassnahme viel weitergeht, als im Art. 280 ff. beschrieben. Auch dem Bundesrat scheint es doch nicht ganz wohl zu sein bei der Sache. Noch im Herbst 2011 hat das EJPD in einer Medienmitteilung verlauten lassen, dass man die Überwachung von Internettelefonie und E-Mail genauer anschauen und legalisieren will. Jetzt hat er in einer Antwort auf eine Interpellation von Claude Janiak (SP) präzisiert, dass er beabsichtigt, im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eine gesetzliche Grundlage explizit für den Einsatz von «Government Software» zu schaffen.
Verschlüsselten Datenverkehr abhören
Unter anderem soll das Parlament auch darüber beraten, ob die Strafverfolgungsbehörden auch verschlüsselt übermittelte Daten (z.B. verschlüsselte E-Mails oder Skype) überwachen können. Mit den traditionellen Mitteln der Fernmeldeüberwachung ist dies nicht möglich. Der Bundesrat wird den Entwurf des neuen BÜPF voraussichtlich im ersten Quartal dieses Jahres zuhanden des Parlaments verabschieden.
Verschlüsselten Datenverkehr abhören
Unter anderem soll das Parlament auch darüber beraten, ob die Strafverfolgungsbehörden auch verschlüsselt übermittelte Daten (z.B. verschlüsselte E-Mails oder Skype) überwachen können. Mit den traditionellen Mitteln der Fernmeldeüberwachung ist dies nicht möglich. Der Bundesrat wird den Entwurf des neuen BÜPF voraussichtlich im ersten Quartal dieses Jahres zuhanden des Parlaments verabschieden.
Autor(in)
Marcel
Hauri
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