News 21.12.2007, 09:38 Uhr

Keine Änderung bei Internetgeschäften

Der Nationalrat sieht in Sachen Konsumentenschutz bei Internetgeschäften keinen Handlungsbedarf. Die Initiative für schützende Massnahmen wurde gestern abgelehnt.
Identifikationspflicht für inländische Anbieter, ein nicht wegbedingbares Recht für Nachbesserungen oder Ersatzleistung und ein Widerrufsrecht - der Nationalrat sieht keinen Grund diese Art von Konsumentenschutz einzuführen. So wurde es gestern beschlossen und damit die Initiative der Geschäftsprüfungskommission (GPL) abgelehnt.
Der elektronische Abschluss von Verträgen brauche keine speziellen Gesetzesvorschriften, begründet der Nationalrat, da im Gegensatz zum Vertragabschluss zwischen Tür und Angel bei Internetangeboten kein Überrumpelungseffekt bestünde. Das Argument der GPK, dass es bei 30 Prozent der vorausbezahlten, aber nicht gelieferten Ware bis heute keinen Ersatz gäbe, zeigte ebenso wenig Wirkung.


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