News 12.10.2015, 08:10 Uhr

Konsumentenschutz zieht Billag vors Bundesgericht

Nachdem der Billag im April gerichtlich untersagt wurde, die Mehrwertsteuer weiterhin einzuziehen, fordert der Konsumentenschutz nun eine Rückzahlung sämtlicher Beträge, die seit 1995 verrechnet wurden.
Nach einem Urteil des Bundesgerichts darf die Billag seit dem April 2015 keine Mehrwertsteuer mehr auf die Gebühren erheben. Bürgern kommt dies seither mit einer jährlichen Differenz von 11 Franken zugute. Für die Geschäftsführerin der Stiftung Konsumentenschutzes (SKS) ist damit die Sache noch nicht vom Tisch: «Beträge, die seit 1995 eingezogen wurden, müssen zurückbezahlt werden», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS, gegenüber der NNZ am Sonntag. Die SKS hat sich infolgedessen mit den Konsumentenschutzorganisationen aus dem Tessin und der Westschweiz zusammengetan. Nun ist eine schriftliche Forderung an die Billag unterwegs, die im Namen von 4378 Gebührenzahlern eingereicht wurde.
Unterstützung erhält Stalder auch von der SVP-Nationalrätin Nalalie Rickli. Sie will auf politischem Wege gegen die Billag vorgehen und in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eine Motion einreichen. Darin fordert sie, dass zumindest der Betrag, der innerhalb der Verjährungsfrist von fünf Jahren von der Billag eingenommen wurde, an die Gebührenzahler retourniert würde.
Rein rechnerisch müssten, ohne Berücksichtung der Verjährung, bei 200 Franken pro Haushalt Gebührenzahlern rund 600 Millionen Franken vom Bund rückvergütet werden.
Beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) dürfte der Rückforderung eine abschlägige Antwort erteilt werden. Im Bundesgerichtsurteil vom April sieht das Bakom keinen Grund zu einer Rückzahlung von Beiträgen, die vor dem 1. April 2015 eingefordert wurden. «Wir werden bis vor Bundesgericht gehen, um die Frage der Rückwirkung zu klären», droht Stalder. Grund: Das Bakom habe damals nichts zur Rückwirkung des Urteils kommuniziert.

Autor(in) Simon Gröflin


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