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28.09.2006, 14:00 Uhr
Amtliche Warnung vor Gratisangeboten im Internet
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) warnt vor den Gefahren des Internets und lanciert eine neue Broschüre.
Immer häufiger fallen Konsumentinnen und Konsumenten auf vermeintliche Gratisangebote im Internet herein, die sich nachträglich als langfristige und teure Abonnementsverträge entpuppen. Die Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, die im Internet einen als gratis verstandenen Test ausgefüllt haben, häuften sich, schreibt das SECO. Es empfiehlt deshalb, beim Internetsurfen Vorsicht walten zu lassen und die AGBs besonders bei Gratisangeboten und Gewinnspielen genau zu lesen oder solche Seiten zu meiden.
Was tun, wenn man fälschlicherweise einen Test ausgefüllt hat? Die Experten des SECO raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht voreilig zu bezahlen - auch dann nicht, wenn Anwälte oder Inkassobüros drohen. Das Schweizer Recht bezeichnet Verträge, die auf Täuschung einer Vertragspartei beruhen, als einseitig unverbindlich und damit für die getäuschten Personen als ungültig, wenn sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Weitere Informationen dazu finden sich in der neuen SECO-Broschüre "Vorsicht! Falle!", zu finden als PDF-Datei [1].
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