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18.12.2002, 10:45 Uhr
Behindertengerechte Websites
Das World Wide Web Consortium hat neue Zugänglichkeitsrichtlinien für Internetinhalte veröffentlicht. Damit will die Standardisierungsorganisation Webdesigner dazu animieren, bei der Programmierung vermehrt auch behinderte Anwender zu berücksichtigen.
Bei den "Agent Accessibility Guidelines" [1] handelt es sich bereits um das dritte Dokument mit Zugänglichkeitsrichtlinien. Während sich Nummer eins [2] und zwei [3] mit der Gestaltung von Autorenwerkzeugen bzw. der Programmierung von Webseiten befassten, behandelt die jüngste Empfehlung die Entwicklung von behindertengerechten Anwenderapplikationen. Unter dem Begriff sind Programme wie Webbrowser oder Media-Player zu verstehen. Das W3C [4] fordert in den Richtlinien unter anderem, dass alle Anwendungen auch allein mit der Tastatur bedienbar sind, grafische Elemente immer ein Textäquivalent haben oder animierte Texte ebenfalls statisch betrachtet werden können.
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