News 20.07.2012, 14:48 Uhr

BVG entscheidet gegen moneyhouse.ch

Gegen moneyhouse.ch hat das Bundesverwaltungsgericht superprovisorische Massnahmen erlassen. Grund: Der Firmeninformationsdienst veröffentlicht seit einigen Wochen Privatadressen von Personen ohne deren Einwilligung.
Seit einigen Wochen mehrten sich beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür die Beschwerden über moneyhouse.ch, selbsternannte «Datenquelle für Firmen und Personen». Die Webseite soll Privatadressen veröffentlichen, ohne die Einwilligung der Betroffenen einzuholen, obwohl viele ihre Adresse aus Sicherheitsgründen sperren liessen.
Weil die dafür verantwortliche Firma, Itonex, trotz Aufforderung von Thür die Daten nicht von der Webseite nahm, wandte sich der EDÖB ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses entsprach heute dem Begehren Thürs nach einer superprovisorischen Massnahme – das bedeutet ohne vorgängige Anhörung der Gegenpartei – und beantragte, den Dienst der Personensuche per sofort zu untersagen. Zudem wurde Itonex dazu verpflichtet, Betreiber von Internetsuchmaschinen anzuweisen, gespeicherte Adressdaten zu löschen.
«Sollte dies nicht geschehen, wird der Provider angewiesen, moneyhouse.ch vom Netz zu nehmen», wie die Medienstelle des EDÖB auf Anfrage von PCtipp.ch erklärte.

Fabian Vogt
Autor(in) Fabian Vogt



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