News 20.07.1999, 22:00 Uhr

Gegen Missbrauch von Marken

In Deutschland hat sich eine Initiative gegen das Marken-Grabbing formiert
Normalerweise sind Begriffe des täglichen Sprachgebrauchs nicht
als Markenname schützbar. Problematisch wird es bei englischsprachigen Begriffen. Ist
Webspace im deutschen Sprachgebrauch üblich? Das Patentamt meint Nein Wer das Wort also künftig
auf seiner Site verwendet, muss damit rechnen, von der Kanzlei Gravenreuth eine
Abmahnung zugesandt zu bekommen. Dasselbe gilt ab sofort für Anbieter, die den Begriff
sitepromotion benutzen. Im Gegensatz zu Gravenreuth, die sich mit der Zusendung einer
Abmahnung begnügt, bietet der Besitzer des Markennamens sitepromotions den Website-Betreibern immerhin an, das Wort gegen Entrichtung
einer Lizenzgebühr weiter zu verwenden.
Sinnvoll erscheint eine solche Vorgehensweise dem gesunden Menschenverstand nicht. Das Team von Online-Recht hat daher bereits eine "Initiative gegen Marken-Grabbing" gestartet, die als
Anlaufstelle für Betroffene dienen soll.


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