News
15.03.1999, 23:00 Uhr
Gericht: T-Online darf Preis nicht bündeln
Die Deutsche Telekom darf fürs Surfen keinen einheitlichen Tarif pro Minute verlangen
Ein Hamburger Gericht entsprach einem Antrag des Online-Dienstes AOL und erklärte die neue Tarifstruktur von T-Online für unzulässig. Der Online-Dienst der Telekom wollte nur noch 6 Pfennig pro Minute - Telefongebühren eingeschlossen - für das Surfen im Internet kassieren. Das Gericht argumentierte, der gebündelte Preis lasse dem Anwender keine Wahl zwischen vergleichbaren Angeboten. AOL sieht in dem Urteil einen Schritt hin zu pauschalen Zugangstarifen für alle Internet-Nutzer
Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.