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13.12.2004, 09:30 Uhr
Internetkriminalität: grössere Verantwortlichkeit für Provider
Der Bundesrat hat zwei neue Gesetzesentwürfe zur Vernehmlassung verabschiedet. Sie sollen die Bekämpfung der Internetkriminalität erleichtern.
Laut dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement [1] regeln die Gesetzesentwürfe einerseits die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider neu. Bislang waren diese nur strafbar, wenn sie vorsätzlich illegale Inhalte aufgeschaltet haben. Nach der Revision sollen sie auch zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Sie ihm Nachhinein von rechtswidrigen Inhalten auf ihren Servern erfahren, deren weitere Nutzung aber nicht verhindern oder die Strafbehörden nicht informieren. Auch Zugangsvermittler (Access-Provider) machen sich neu strafbar, die sich aktiv an illegalen Handlungen des Providers beteiligen.
Daneben verbessern die Gesetzesentwürfe die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Sind in einem Fall die Täter noch nicht identifiziert und deshalb Zuständigkeit unklar, können Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei dennoch bereits mit ersten Ermittlungen beginnen. Darüber hinaus wird die Bundeskriminalpolizei durch die Neuregelung ein Weisungsrecht an die Kantone erhalten. Dadurch soll die Koordination von Verfahren optimiert werden.
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