News 29.06.2010, 06:52 Uhr

Kein Konsumentenschutz durch Provider

Die EU legt eine Obergrenze für Roaming-Gebühren fest und verpflichtet Provider damit, aktiven Kundenschutz zu betreiben. In der Schweiz ist das nicht der Fall.
Ab dem 1. Juli können Touristen und Geschäftsleute aus der EU in anderen EU-Ländern nach Herzenslust surfen, mailen und Facebook-Mitteilungen schreiben, ohne horrende Rechnungen zu fürchten: Ab dann gilt für das Daten-Roaming innerhalb der EU die Obergrenze von 50 Euro plus Mehrwehrtsteuer.
Die Europäische Union verpflichtet die Provider, ihren Kunden eine Warnung zu senden, sobald diese 80 Prozent der Kostenobergrenze erreichen. Bei 100 Prozent müssen die Anbieter die mobile Internetverbindung unterbrechen, sofern die Kunden nicht ausdrücklick erklären, diese fortzusetzen.
Keine Umsetzung in der Schweiz
Diese Regelungen gelten nur innerhalb der EU-Staaten. Die Schweizer Provider setzen die Vorgaben nicht um, sondern verschicken beim Einwählen des Mobiltelefons in das ausländische Netz lediglich eine SMS, die über die jeweiligen Tarife informiert. Swisscom will laut Sprecher Olaf Schulze immerhin prüfen, ob diese Obergrenze auch für die Schweiz eine sinnvolle Lösung ist. Deren Umsetzung sei aber technisch kompliziert, merkt Schulze an. Bei Orange und Sunrise gibt es nach Angaben der Provider ebenfalls keine Bestrebungen, ein entsprechendes Limit einzuführen.

Autor(in) Reto Vogt



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