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13.02.2001, 01:00 Uhr
Napster: Einstweilige Verfügung muss korrigiert werden
Das Berufungsgericht lässt Napster weiter leben - allerdings mit einer gewichtigen Einschränkung.
In erster Instanz war gegen Napster eine einstweilige Verfügung verhängt worden, wonach der Dienst vom Netz zu nehmen sei. Das sei übers Ziel hinausgeschossen, hat jetzt das Berufungsgericht geurteilt. Napster tausche ja auch legale Songs. Gemäss der neuen Entscheidung muss die Verfügung korrigiert werden: Napster habe den Tausch illegaler Songs zu unterbinden. Faktisch allerdings beinahe ein Ding der Unmöglichkeit.
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