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14.12.2000, 17:15 Uhr
Online-Auktion im Web verbindlich
Das Oberlandesgericht (OLG) im deutschen Hamm hat einen umstrittenen Autokauf per Internetauktion für rechtsverbindlich erklärt.
Damit hat ein Autokäufer sein Verfahren gewonnen. Das Auto war bei einer Internet-Versteigerung des Auktionshauses ricardo.de zum Höchstgebot von 26.350 Mark unter den Hammer gekommen. Der Listenpreis lag mit 57.000 Mark mehr als doppelt so hoch. Deshalb hatte sich der Händler geweigert, den Wagen herauszugeben.
Mit seinem Urteil hob das OLG die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster auf. Mit dem virtuellen Vertrag hätten beide Parteien die Bedingungen des Versteigerungshauses anerkannt, meinte das OLG. Deshalb könne der Händler, ein Betriebswirtschaftsstudent aus Münster, im Falle eines Urteils verpflichtet werden, das Auto zu dem vereinbarten Preis zu veräussern.
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