News 02.07.2001, 11:30 Uhr

Porto und Zollkosten zurückfordern

Wenn bei Lieferungen von Internetbestellungen unerwartete Kosten entstehen, können diese zurückgefordert werden.
Immer wieder die böse Überraschung am Postschalter: Wer übers Internet bestellte Ware abholen will, muss plötzlich unerwartete Mehrwertsteuer- und Zollkosten berappen. Das Ärgerliche: weder in den Geschäftsbedingungen noch beim Absenden des Bestellformulars im Internet wurden je solche Kosten erwähnt.
Aktuelles Beispiel war die Bestellung einer PCtip-Leserin bei bol.ch. Die Lieferung umfasste mehrere Artikel (CDs, DVDs) im Wert von Fr. 137.20, beim Abholen des Paketes stellte sich heraus, dass noch Fr. 19.55 zusätzlich bezahlt werden sollten.
Die Leserin beglich den verlangten Betrag und beschwerte sich umgehend bei BOL.ch. Sie konnte ja nicht ahnen, dass die Ware aus dem Ausland geliefert wird. Dort war man kulant und forderte sie auf, den Beleg einzusenden. Das kleine Beispiel zeigt: es lohnt sich auf jeden Fall, bei Unklarheiten mit dem Internet-Verkäufer in Kontakt zu treten.
Zusätzliche Kosten für Lieferungen aus dem Ausland entstehen übrigens bei Bestellungen von elektronischen Medien ab Fr. 66.-.


Autor(in) Beat Rüdt


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