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21.12.2004, 09:30 Uhr
Schlappe für die Musikindustrie
Ein deutsches Gericht weist die Klage auf Herausgabe von Nutzerdaten gegen einen Provider ab.
Das Label BMG hatte gegen einen Provider auf Herausgabe von Nutzerdaten geklagt. Ausserdem wollte der Musikkonzern detaillierte Auskünfte über die Download-Zahlen und den Umfang des auf einem FTP-Server gelagerten Materials erhalten.
Wie Heise Online nun berichtet, hat das Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz die Klage abgewiesen. Es sei zweifelhaft, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliege, so das Gericht. Ausserdem sei es fraglich, ob der Provider an einer möglichen Urheberrechtsverletzung überhaupt beteiligt sei.
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