News 06.06.2001, 09:45 Uhr

SIUG will Klarheit über gesperrte Internetangebote

Die Swiss Internet User Group will, dass die Provider angeben, auf welche Internetangebote ihre Kunden nicht zugreifen können.
Die Swiss Internet User Group (SIUG) stellt auf ihrer Site einen Musterbrief zur Verfügung [1], mit dem Surferinnen und Surfer bei ihrem Provider anfragen sollen, welche Web-Inhalte für sie gesperrt werden und wer für die Sperrung verantwortlich ist. Weiter soll so herausgefunden werden, was für eine Technik für diese Sperrung angewandt wird.
Die Aktion wurde von SIUG gestartet, weil sie in diesem Bereich gesetzliche Richtlinien vermisst und die zurzeit herrschenden Zustände für eine moderne demokratische Gesellschaft als unhaltbar taxiert, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen ist. Laut SIUG sind Praktiken, wie sie in der Schweiz angewandt werden, sonst nur von Ländern mit starken Zensurregimes wie etwa in China üblich.
Die Antworten der Provider will SIUG sammeln und auswerten.
Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass alle Schweizer Provider die gewünschten Angaben vollständig machen werden. Der PCtip hat bei einigen grösseren Anbietern nachgefragt und keine unterschiedliche Antworten erhalten.
Bei Swissonline entscheidet die Geschäftsleitung, welche Sites für ihre Kunden gesperrt werden. In der Regel wird aber den Kunden nicht gesagt, was genau gesperrt wurde, wie von der Pressestelle zu erfahren war.
Bei Bluewin sieht es etwas anders aus. Der Provider sperrt nach eigenen Angaben selbst keine Webinhalte. Weiter heisst es in der Stellungnahme von Bluewin: "Aber selbst bei der punktuellen Sperrung eines rechtswidrigen Angebotes könnte von einer Leistungseinschränkung keine Rede sein, denn das Übermitteln von rechtswidrigen Inhalten kann nicht zur Leistungspflicht eines Providers gehören."
IP-Plus sperrt Internetadresse auf Grund der Empfehlungen der Bundespolizei. Dies geschieht, wie bei anderen Providern auch, auf freiwilliger Basis, den es existiert kein Gesetz, das die Provider zum Sperren von Webinhalten verpflichten könnte.
Beim Bundesamt für Polizei (BAP) war auf Anfrage zu erfahren, dass im Juli 1998 eine Liste mit exemplarischen Internetadressen an die Provider verschickt wurde, die zehn Einträge enthielt. Seither wurden keine Empfehlungen mehr herausgegeben, weil die gesetzlichen Grundlagen nach einem parlamentarischen Vorstoss zurzeit noch erarbeitet werden, wie das BAP erklärte.
Bei Sunrise sind "eine ganze Menge" Internetangebote nicht erreichbar. Eine Liste der gesperrten Sites wird den Usern und Userinnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.


Autor(in) Beat Rüdt



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