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18.08.1999, 22:00 Uhr
Wem gehören Vertipper?
Der Online-Buchhändler buch.de darf die Domain buecherde.com weiter benutzen.
Zuerst hatte Konkurrent buecher.de eine einstweilige Verfügung gegen die automatische Weiterleitung erwirkt. Surfer, die versehentlich bucherde.com eintippen, landen nämlich nicht etwa bei buecher.de sondern bei buch.de. buecher.de behauptet, durch die Weiterleitung potentielle Käufer zu verlieren. Der Ruf des Unternehmens werde ausgebeutet und sein Namensrecht verletzt. buch.de legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein und hatte Erfolg: Das Landgericht München erlaubte die weitere Nutzung der Domain. Es betont in seinem Urteil, die Gestaltungsmöglichkeiten für Internet-Adressen seien sehr begrenzt, es bestünde keine Gefahr der Verwechslung der beiden Adressen.
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