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10.01.2002, 10:00 Uhr
Klage gegen SuSE Linux vom Tisch
Die Krayon-Klage gegen SuSE entuppt sich als Unfug.
Jetzt hat sich herausgestellt: Der Anwalt von Gravenreuth hat seine Klage gegen SuSE Linux nur wegen eines toten Links in der Linux-Oberfläche KDE gestartet. Das eigentliche Grafikprogramm Krayon ist gar nicht im Paket enthalten.
Jetzt hat das Gericht die ausgesprochene einstweilige Verfügung für gegenstandslos erklärt. Damit kann das Unternehmen das Betriebssystem SuSE Linux 7.3 auch in Deutschland wieder ungehindert ausliefern. Die einstweilige Verfügung wurde durch die Crayon Vertriebs GmbH, Kiel [1] erwirkt, um einer künftigen Verwässerung ihrer Markenrechte an "Crayon" entgegen zu wirken.
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