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08.02.2006, 10:45 Uhr
Ist Urheberrechtsabgabe auf MP3-Player widerrechtlich?
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kritisiert die geplante Urheberrechtsabgabe auf portable MP3-Player und Harddisk-Recorder scharf. Laut ihr ist dafür keine Rechtsgrundlage gegeben.
Ab dem 1. März fallen für portable MP3-Player und Videorecorder mit Harddisk Urheberrechtsgebühren an und diese sind happig: Je nach Musik-Player betragen sie bis zu 30 Franken, für Harddisk-Recorder sogar 90 Franken. Bezahlen müssen die Mehrkosten mit grosser Wahrscheinlichkeit die Endkunden.
Die SKS [1] hat sich nun gegen die Urheberrechtsabgabe mit einem Schreiben bei Bundesrat Christoph Blocher beschwert: Eine solche Anhäufung von Gebühren sei inakzeptabel. Konsumenten würden mittlerweile doppelt und dreifach zur Kasse gebeten - das erste Mal beim Kauf der Songs, das zweite Mal beim Anhören auf dem MP3-Player und das dritte Mal beim Kopieren auf eine CD. Ausserdem sei die Abgabe widerrechtlich: Im Urheberrechtsgesetz stehe, dass Abgaben nur auf Leerträgern (z.B. Kassetten und CDs) erhoben werden dürfen. Es sei nicht akzeptabel, dass nun die zuständige Schiedskommission eigenmächtig definiere, was ein Gerät ist und was nicht.
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