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14.04.2011, 12:17 Uhr
Bakom weist Switch zurecht
Diverse Hosting-Provider werfen der Registrierungsstelle Switch seit Längerem den Missbrauch ihrer Marktmacht vor. Nun hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mehrere Massnahmen gegen Switch verfügt. Die Hosting-Provider freuts, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Stein des Anstosses ist vor allem die Homepage Switch.ch. Dort verweist eine prominent platzierte Schaltfläche auf die Tochtergesellscheft Switchplus, ebenfalls Anbieter von Hosting-Diensten. Dass dies anderen Schweizer Hosting-Providern sauer aufstösst, liegt auf der Hand (siehe auch: «Provider werfen Switch Marktmissbrauch vor»).
Das Bundesamt für Kommunikation hat nun Switch dazu verpflichtet, alle Wholesale-Partner gleich zu behandeln. Die Registrierungsstelle darf ihrer Tochter Switchplus also keine werbewirksamen Leistungen mehr anbieten, die sie nicht auch anderen Wiederverkäufern zukommen lässt. Laut Bakom-Entscheid muss Switch im Zuge dessen eine Liste über ihr diesbezügliches Leistungsangebot erstellen und publizieren. Ausserdem wird die Registrierungsstelle dazu verplichtet, eine getrennte Kostenrechnung über die an Switchplus erbrachten Leistungen zu führen. Damit will das Bakom sicherstellen, «dass keine unzulässige Quersubventionierung von Switchplus zulasten der Registry-Tätigkeit erfolgt».
Das Bundesamt für Kommunikation hat nun Switch dazu verpflichtet, alle Wholesale-Partner gleich zu behandeln. Die Registrierungsstelle darf ihrer Tochter Switchplus also keine werbewirksamen Leistungen mehr anbieten, die sie nicht auch anderen Wiederverkäufern zukommen lässt. Laut Bakom-Entscheid muss Switch im Zuge dessen eine Liste über ihr diesbezügliches Leistungsangebot erstellen und publizieren. Ausserdem wird die Registrierungsstelle dazu verplichtet, eine getrennte Kostenrechnung über die an Switchplus erbrachten Leistungen zu führen. Damit will das Bakom sicherstellen, «dass keine unzulässige Quersubventionierung von Switchplus zulasten der Registry-Tätigkeit erfolgt».
Wie Bakom-Mediensprecherin Deborah Murith gegenüber Computerworld erklärt, sind für den Entscheid «die Prinzipien der Transparenz und 'Nichtdiskriminierung'» ausschlaggebend, die im Fernmeldegesetz definiert sind. Demnach müsse Switch allen Partnern die gleichen Angebote zu denselben Preisen und Geschäftsbedingungen unterbreiten, wie Murith weiter ausführt. Gemäss der Mediensprecherin kann Switch nun innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Passiert dies nicht, treten die Bakom-Massnahmen in Kraft.
Die Registrierungsstelle «hat die Verfügung des Bakom zur Kenntnis genommen», so Switch-Mediensprecher Marco D'Allesandro zu Computerworld. Die Schlussfolgerungen könne man aber nicht nachvollziehen. «Wir erwägen deshalb, die Verfügung anzufechten», sagt D'Alessandro.
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