Sicherheit 21.04.2022, 12:25 Uhr

E-Voting der Post weist nach wie vor Mängel auf

Das E-Voting-System der Post wurde monatelang von Experten auf IT-Sicherheit geprüft. Nun liegt eine erste Analyse vor. Trotz zahlreichen Verbesserungen wurden noch immer Mängel entdeckt.
Symbolbild
(Quelle: Archiv NMGZ)
Mehrere Expertengruppen, welche von der Bundeskanzlei beauftragt wurden, haben das E-Voting-System der Post in den Bereichen Kryptografie, Software, Infrastruktur und Betrieb unter die Lupe genommen. Nun liegen die ersten Ergebnisse der Prüfberichte dieser durch den Bund mandatierten Experten vor, wie die Schweizerische Post in einem Blog-Eintrag mitteilt. Auch wenn das System mehrheitlich verbessert wurde, gibt es noch immer Mängel.

Kein erfolgreicher Test-Angriff erfolgt

Die Dokumentation wurde laut Bundeskanzlei seit 2019 «wesentlich verbessert». Die Dokumentation sei klarer, umfassender und besser strukturiert geworden. Auch der Quellcode wird in weiten Teilen als gut befunden. «Zudem werden die Prozesse der Systementwicklung als gut beurteilt. Der Intrusionstest zeigte, dass keiner der in diesem Rahmen durchgeführten Angriffe erfolgreich war», schreibt die Bundeskanzlei am Mittwoch.
Die Berichte zeigen jedoch auch, dass weitere – mitunter wesentliche – Verbesserungen am System nötig sind. Die festgestellten Mängel betreffen unter anderem das kryptografische Protokoll, welches die Verifizierbarkeit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses gewährleisten soll. «Insbesondere sind für die Sicherheit mitentscheidende Aspekte teilweise noch nicht genügend klar dokumentiert, sodass offenbleibt, wie das System in den entsprechenden Punkten funktionieren soll.» Die konkreten Befunde seien der Post gemeldet worden, damit sie die nötigen Verbesserungsmassnahmen unverzüglich in Angriff nehmen könne, heisst es seitens Bundeskanzlei.
Die Schweizerische Post hat denn auch bereits einen Handlungsplan zur Behebung der gemeldeten Befunde erarbeitet sowie die Kundenkantone, welche das E-Voting-System künftig verwenden möchten, informiert, heisst es im Post-Blog.

Einsatz E-Voting-System voraussichtlich 2023

Die Post arbeitet nach eigenen Angaben an der Umsetzung der geplanten Verbesserungen. Das System soll dann erneut unabhängig geprüft werden. Im Anschluss will die Schweizerische Post das E-Voting-System den Kantonen wieder zur Verfügung stellen. Das Unternehmen erwartet, dass dies im Laufe des Jahres 2023 der Fall sein wird.
Hier gehts zu den ersten Ergebnissen, die die Bundeskanzlei publiziert hat. Weitere Informationen finden Sie zudem im E-Voting-Blog der Post.



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