Betrug mit PCtipp-Fakesite 29.04.2025, 08:47 Uhr

Vorsicht vor pctip.ch - Cybersquatting

Unter der Webadresse pctip.ch versuchen Betrüger mit unserem Namen diverse Onlinecasinos zu bewerben. Diese Site gehört nicht zum PCtipp. Achten Sie bei der Eingabe unseres Domainnamens unbedingt auf die richtige Schreibweise mit zwei «P» am Ende: pctipp.ch.
Vorsicht! Die Domain pctip.ch ist eine Betrugs-Site
(Quelle: pctipp.ch)
Seit dem Jahr 2003 schreibt sich der PCtipp mit zwei «P» am Ende, korrekt nach deutscher Rechtschreibung. Deshalb lautet auch die Domain unserer Website pctipp.ch. Vor dem Jahr 2003 schrieb sich der PCtip hingegen mit einem P.
Vor dem Jahr 2003 schrieb sich der PCtip mit einem «P» am Ende
Quelle: pctipp.ch
Die Domain pctip gehört uns allerdings schon lange nicht mehr. Dies haben sich Betrüger zu Nutze gemacht und unter pctip.ch eine Website zur Bewerbung von Onlinecasinos veröffentlicht – mit unserem Logo und falschem Impressum. Meiden Sie diese Site und achten Sie darauf, dass Sie unsere Website immer mit der Eingabe der korrekten Adresse pctipp.ch besuchen.
Wir haben die zuständigen Stellen und Behörden über den Betrug informiert.



Kommentare
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fli
vor 1 Tag
Wenn es so offensichtlich ist: Warum kann man die Website nicht sperren lassen? Bzw.: Wie kann man betrügerische Seiten mit ".ch" sperren & was braucht es dazu?

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Klaus Zellweger
vor 16 Stunden
Ich habe mal Grok zum Thema befragt (meine aktuelle Lieblings-KI). Prompt: Eine Website gibt sich als eine andere aus, indem der URL leicht modifiziert wurde. Sogar das Firmenlogo wurde übernommen. Was braucht es in der Schweiz, um gegen eine solche Website rechtlich vorzugehen oder ihre Abschaltung zu veranlassen? Die Antwort war seitenlang. Unten nur das Fazit. Doch das reicht, um zu sehen, dass der Aufwand enorm wäre. Interessanterweise gibt es auf der Seite keinen einzigen Link zu den Casinos selbst oder Anzeichen von Phishing, sodass der Vorwurf des Betrugs wohl kaum haltbar wäre. So wie ich das sehe, wird hier vor allem die Marke verletzt. Das in Schweiz einklagen zu wollen … auweia! Aber ich bin kein Anwalt.

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Holzbock
vor 14 Stunden
Sorry, aber wenn ich nur schon die Formulierung "Abmahnung senden" lese, dann kräuseln sich bei mir die Nackenhaare. Das ist ein meines Erachtens inzwischen eher zweifelhaft gewordenes Instrument des Rechts im "Grossen Kanton", das vor allem im Interesse gewisser Anwälte liegt (--> https://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung, runterscrollen bis "Kosten/übliche Regelung" und danach "Möglicher Missbrauch"). Bei uns gibt es das in dieser Form nicht. Das heisst also, dass die Anwaltskosten der Abmahnung aussergerichtlich nicht auf den Abgemahnten überwälzt werden können; der Abmahnende hat vielmehr die entstehenden Kosten einer Abmahnung selbst zu tragen. Bezüglich Abmahnung, auf die Schweiz bezogen zusammengefasst, sagt es @Klaus Zellweger richtig: Auweia! oder schlicht Forget it! Ansonsten scheint mir das oben einkopierte Fazit aber zutreffend - der Aufwand wäre riesig.

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Electra
vor 5 Stunden
Die Kosten, um die alte Domain weiterhin zu behalten und sie nicht einfach wer weiss wem zu überlassen, wären allerdings auch nicht so hoch gewesen.