News 25.06.2015, 07:39 Uhr

Dreiste Betrugsmasche durch angebliche Anwaltskanzleien

Betrugsmaschen im Internet sind vielfältig, doch diese ist besonders dreist: Betrüger versuchen, Profit aus der Trauer von Angehörigen Verstorbener zu schlagen.
Seien Sie misstrauisch bei ungewöhnlichen Mitteilungen. Von einer besonders dreisten Betrugsmasche berichtet aktuell das Kobik – doch eigentlich steckt dahinter eine alte Masche. Es ist wie bei den angeblichen Lotteriegewinnen: Wie bei den gefälschten Massenmails von Gewinnbenachrichtigungen nutzt in diesem Fall die Täterschaft sogar die Trauer der Angehörigen verstorbener Menschen aus. Was passiert? Opfer werden laut Kobik zuerst telefonisch kontaktiert. Ein angeblicher Anwalt gibt an, dass noch eine Lebensversicherung des verstorbenen Angehörigen gefunden wurde. Unter dem Vorwand eines noch offenen Guthabens aus dem Nachlass bitten die Betrüger potenzielle Opfer, vorab ausstehende Ratenzahlungen für die noch offenen Anwaltskosten zu begleichen.
Die Täter gehen sogar soweit, gefälschte Webseiten von Anwaltskanzleien zu erstellen. Da es sich um eine persönliche Kontaktierung handelt und Opfer tatsächlich den am Telefon genannten Angehörigen verloren haben, wirken die Angaben glaubwürdiger als in anderen Betrugsfällen.

Vorsichtsmassnahmen

Das Kobik rät dazu, sich nicht am Telefon unter Druck setzen zu lassen, auch wenn es um angeblich hohe Summen geht. Zudem sollten Bürger nicht zusätzlich persönliche Daten bekannt geben. Sollte durch Bezahlung schon ein Schaden entstanden sein, empfiehlt das Kobik, sämtliche beweisrelevanten Dokumente in ausgedruckter Form zur Strafanzeige mitzunehmen und mit dem nächsten Polizeiposten einen Termin zu vereinbaren. Die ermittelnden Stellen der Kantonspolizei stünden in engem Kontakt mit dem Kobik.
Vorfälle oder Verdachtsmomente können auch direkt per Meldeformular ans Kobik weitergeleitet werden.

Autor(in) Simon Gröflin



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